Alle Meldungen

Info Immobilienwirtschaft 17. September 2026

Milieuschutz und Zweckentfremdung vor Gericht

Der Beitrag fasst aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen zusammen. Ein Berliner Gericht entschied, dass befristete möblierte Vermietung in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig ist; die Gerichte prüfen dabei auch, ob die Mieten das Dreifache der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigen. Eigennutzung, Bestandsschutz und der jeweilige Regelungskontext spielen eine Rolle.

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Info Immobilienwirtschaft 14. September 2026

Serielles Sanieren: Warum der Markt zögert

Der Artikel erläutert das Konzept des seriellen Sanierens als Methode zur wirtschaftlicheren und schnelleren Gebäudesanierung von Wohnbeständen. Hausverwalter und Wohnungsunternehmen erhalten damit ein Werkzeug, um den Sanierungsstau zu reduzieren – mit um 33 Prozent geringeren Kosten und halbierten Baustellenzeiten gegenüber konventionellen Verfahren. Die Wirtschaftlichkeit hängt allerdings von Skalierungseffekten ab und wird derzeit durch den KfW-SerSan-Bonus unterstützt, der 15 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten abdeckt.

Prüfung des Portfolios auf Eignung für serielle Sanierung (1.000–2.000 m² Nutzfläche, Mehrfamilienhäuser 1950–1980er Jahre mit einfachen Geometrien); Informationen zur KfW-SerSan-Bonus-Förderung einholen; Vorbereitung auf digitale 3D-Aufmaße und Fassadenvorfertigung für künftige Sanierungsprojekte.

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Info Immobilienwirtschaft 11. September 2026

Hubertz verteidigt Bauetat – Opposition spricht von Versagen

Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Bauetat 2027 des BMWSB. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau steigen von 2,65 auf 3,28 Milliarden Euro, während die Wohngeldausgaben von 2,43 auf 1,81 Milliarden Euro sinken. Bestehende Förderprogramme (KFN, KNN, WEF) werden schrittweise in einem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden" zusammengeführt, mit zwei Milliarden Euro neuen Programmmitteln für 2027.

Immobilienunternehmen und Projektentwickler sollten die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 und die Konkretisierung des neuen Fördertitels beobachten, um die Auswirkungen auf Förderbedingungen und Anforderungen für ihre geplanten Projekte zu klären. Besondere Aufmerksamkeit auf die künftige Mittelverteilung zwischen Neubau, Umbau und Umnutzung richten.

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Info Gastgewerbe 10. September 2026

Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein

Der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein ist zum 30. Juni 2026 gekündigt und damit außer Kraft getreten. Gastbetriebe in Schleswig-Holstein verlieren damit die tarifvertragliche Lohnbindung; zukünftige Löhne richten sich nicht mehr nach diesem Tarifvertrag, unterliegen aber weiterhin dem gesetzlichen Mindestlohn.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 10.09.2026 B2 · Details →

Info Immobilienwirtschaft 7. September 2026

BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei

Der BGH hat in zwei Urteilen vom 3.9.2026 klargestellt, dass WEGs bei der internen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über Gemeinschaftsanlagen keine Vergütung an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, sofern die Bewohner kein „neues Publikum" bilden. Diese Entscheidung stärkt die bereits seit 2015 geltende Rechtslinie und schafft Rechtssicherheit für Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften bei der Kabelweiterleitung von Rundfunksignalen.

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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) regelt ab 21. Juli 2026 die Bedingungen für Zuschüsse und Kredite bei Gebäudesanierung. Antragsteller müssen einen Energieeffizienz-Experten einbinden, Beratungsgespräche vor Vertragsabschluss führen und umfangreiche Nachweise für Auszahlung erbringen. Die Förderung endet am 31. Dezember 2030.

Vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit qualifiziertem Berater führen und dokumentieren; Energieeffizienz-Experten unabhängig beauftragen (Liste unter www.energie-effizienz-experten.de prüfen); alle Rechnungen unbar begleichen und Belege dauerhaft (10 Jahre nach Kreditzusage) archivieren; Verwendungsnachweise innerhalb der vorgegebenen Fristen einreichen (6 Monate nach Bewilligungszeitraum).

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Der Bundesanzeiger veröffentlicht die detaillierten Leistungsanforderungen und Nachweispflichten für Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung von Gebäuden zu Effizienzgebäuden nach GEG/GModG. Die Richtlinie konkretisiert, welche technischen Berechnungen, Nachweise und Dokumentationen von Energieexperten sowie Fachunternehmen (insbesondere zu Wärmebrücken, Luftdichtheit, hydraulischem Abgleich und erneuerbaren Energien) zu erbringen sind.

Für Sanierungsvorhaben mit KfW-BEG-Förderung: Energieeffizienz-Experten und beauftragte Fachunternehmen müssen ihre Leistungen und Nachweise nach den in der Richtlinie definierten Anforderungen (Abschnitte 6–7) dokumentieren und bestätigen. Prüflisten zur Vollständigkeit der erforderlichen Pläne, Berechnungen (Effizienzgebäude und Referenzgebäude), Materialbestätigungen und Messberichte (Luftdichtheit, hydraulischer Abgleich) aufbauen und vor Antragstellung einsammeln.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) fördert die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden mit Krediten und Tilgungszuschüssen. Ab dem ersten Quartal 2027 werden neue Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie aus der EU stammen, und bereits vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen können nicht mehr ersetzt werden, wenn ein entsprechendes System seit 2008 in Betrieb ist.

Frist: 1. January 2027

Betriebe und Eigentümer, die energetische Sanierungen an Nichtwohngebäuden planen, sollten ihre Projektplanung überprüfen: Besonders die neuen Beschränkungen ab Q1 2027 beachten (Wärmepumpen nur EU-Herkunft, keine Heizungstauschförderung bei bereits vorhandenen Systemen seit 2008). Anträge vor diesem Datum prüfen und ggf. vorziehen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text enthält detaillierte Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), einschließlich Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben, Fördersätze nach Effizienzhaus-Stufe und Kombinationsregelungen mit anderen Förderprogrammen. Kälte-Klima-Handwerke und Immobilienunternehmen können über diese Programme Wärmepumpen, Sanierungen und Gebäudenetze fördern lassen. Die Förderung wird von der KfW verwaltet und erfordert Antragstellung vor Vorhabenbeginn.

Antragsteller sollten die aktuellen Fördersätze und Höchstgrenzen (z.B. max. 150.000 Euro pro Wohneinheit für Sanierungsausgaben) sowie das zweistufige Antragsverfahren der KfW überprüfen; Antragstellung muss vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen. Beachtung der Kumulierungsgrenzen (max. 60 % bzw. 90 % für kommunale Antragsteller bei Kombination mit anderen Fördermitteln) erforderlich.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text enthält Anforderungen an Effizienzhaus-Nachweise im Rahmen der KfW-Förderung (BEG-Programm): Fachplaner müssen umfangreiche Dokumentationen, Berechnungen und Nachweise erbringen, etwa zu Wärmeschutz, Anlagentechnik, sommerlichem Wärmeschutz und Nachhaltigkeitszertifizierung. Dies betrifft Fachplanungen bei Sanierungen und Neubauten sowie die Einbindung von Fachunternehmen (insbesondere bei Kälte-/Wärmepumpenanlagen).

Fachplaner müssen ihre Dokumentationsprozesse und Nachweisvorlagen mit den aufgelisteten Anforderungen (Effizienzhausnachweis, Nachhaltigkeitszertifizierung, Baustelle-Begehungen, hydraulischer Abgleich, Luftdichtheitsmessung) abgleichen. Besonders wichtig: Eintragung der Systemgrenzen, Markierung der Bauteile der Gebäudehülle in Plänen, Verwendung des VdZ-Bestätigungsformulars für hydraulischen Abgleich.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1 · Details →

Info Immobilienwirtschaft 2. September 2026

Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel

Bei der Vermietung von Wohnungen an Angehörige ist für den Werbungskostenabzug nicht die Kaltmiete, sondern die ortsübliche Warmmiete (inkl. Betriebskosten) entscheidend. Ein BFH-Urteil vom Mai 2016 bestätigt, dass mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete erreicht werden müssen, um den vollständigen Werbungskostenabzug zu sichern.

Bei der Vereinbarung von Vermietungsbedingungen für Angehörige die Berechnung der Entgeltlichkeitsquote auf Basis der ortsüblichen Warmmiete (Kaltmiete laut Mietspiegel + umlagefähige Betriebskosten) überprüfen und dokumentieren; dadurch können unerwartete steuerliche Kürzungen des Werbungskostenabzugs vermieden werden.

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Info Gastgewerbe 1. September 2026

Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen

Die Weinüberwachungsverordnung regelt ab dem 1. September 2026 die Buchführungs- und Registerführungspflichten für Weinerzeuger und -händler sowie die Einfuhr und Kennzeichnung von Weinen. Für Gaststätten relevant sind insbesondere die Anforderungen an die Kennzeichnung fehlerhafter Weine (etwa als „essigstichig") und die Registrationspflichten bei direktem Verkauf an Endverbraucher in Mengen über 100 Litern pro Transaktion.

Prüfen, ob der Betrieb Weine mit abweichenden Merkmalen (z. B. zu hohe flüchtige Säure) verwendet oder abgibt und diese nach den neuen Kennzeichnungsvorgaben (§ 1 Abs. 1) korrekt kennzeichnet. Falls Wein direkt an Gäste (Endverbraucher) verkauft wird und einzelne Transaktionen 100 Liter überschreiten, Registerführung nach § 6 prüfen, obwohl dies für typische Gaststätten unrealistisch ist.

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Info Immobilienwirtschaft 1. September 2026

Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht

Der Text behandelt die gesetzlichen Grenzen des Besichtigungsrechts von Vermietern in Mieträumlichkeiten. Vermieter dürfen Wohnungen nur bei sachlich berechtigtem Grund wie Verkauf, Modernisierung, Mängelprüfung oder Reparaturvorbereitung betreten – nicht ohne Grund. Die Besichtigung bedarf grundsätzlich rechtzeitiger Ankündigung und muss zu zumutbaren Zeiten stattfinden; willkürliche oder häufig wiederholte Besuche kann der Mieter ablehnen.

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Info Immobilienwirtschaft 1. September 2026

Doppelmakler verliert bei Widerruf nur eine Provision

Der BGH hat entschieden, dass ein Doppelmakler seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer behält, auch wenn der Verkäufer den Maklervertrag widerrufen hat und damit selbst nicht mehr zahlen muss. Der Halbteilungsgrundsatz des § 656c BGB gilt nicht, wenn eine Provision durch Widerruf entfällt, sondern nur bei bewusstem Erlass durch den Makler.

Doppelmakler sollten ihre Vertragsmuster und Provisionsvereinbarungen mit Käufern überprüfen, um sicherzustellen, dass Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß erteilt werden und ihre Rechtsposition dokumentiert ist. Dies erleichtert die Durchsetzung von Provisionsansprüchen auch bei Widerruf auf der Verkäuferseite.

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Info Immobilienwirtschaft 31. August 2026

Beschlussvorbereitung (Angebotsversendung) und Tatsachengrundlage

Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigt, dass Eigentümerbeschlüsse bei knapp gefassten Baumaßnahmen auch dann ordnungsgemäß sein können, wenn Angebote erst in der Versammlung statt mit der Einladung vorgelegt werden – sofern Wohnungseigentümer eine hinreichende (nicht optimale) Tatsachengrundlage erhalten und im Vorfeld Einsichtsrechte nutzen können. Verwalter müssen aber Ausnahmen beachten: Bei Neuwahl eines Verwalters, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan oder hohen Sanierungumlagen müssen Unterlagen bereits mit der Einladung verschickt werden.

Verwalter sollten ihre Beschlussvorbereitung überprüfen und dokumentieren: Bei überschaubaren Maßnahmen reicht eine hinreichende Tatsachengrundlage bis zur Versammlung; bei Verwalterneubestellen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und namhaften Sanierungumlagen müssen Unterlagen (oder zumindest Eckdaten und Namen) mit der Einladung versendet werden. Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte sollten ihr Einsichtsrecht nutzen, falls Unterlagen vorab nicht zur Verfügung stehen.

VDIV · Quelle → · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dies ist ein Auszug aus der BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude), der die Verfahrensanforderungen für Antragsstellung, Zusage, Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen und Krediten regelt. Die Richtlinie betrifft insbesondere die Rolle von Energieeffizienz-Experten, Nachweispflichten und Fristen für Mitteilung und Auszahlung. Betroffen sind Gebäudeeigentümer, die Sanierungen oder Energieeffizienzmaßnahmen mit KfW-Mitteln fördern lassen, sowie einbauende Handwerksbetriebe im Heizungs- und Klimatechnikbereich.

Antragsteller müssen sicherstellen, dass: (1) bei Antragstellung ein anerkannter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist; (2) der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht wird (sonst Anspruchsverlust); (3) Rechnungen unbar bezahlt und entsprechende Belege aufbewahrt werden; (4) Unterlagen zur Fachplanung, Baubegleitung und Nachweise der Technischen Mindestanforderungen zehn Jahre aufbewahrt werden; (5) Behörden und Prüforgane ein Betretungsrecht für Vor-Ort-Kontrollen innerhalb von zehn Jahren gewährt wird.

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Info Immobilienwirtschaft 27. August 2026

Materialien zur 79. und 90.Sitzung : d19-2897.pdf [ 37,0 KB ]

Ein Antrag der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhungen durch Aufbau eines Landesamtes für Wohnungswesen und eine Taskforce zu verstärken. Der Senat soll bis zum 1. April 2026 berichten, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen betreffen primär Vermieter und deren Verpflichtungen zur rechtskonformen Mietpreisgestaltung, haben aber für private und gewerbliche Vermieter keine unmittelbare neue Handlungspflicht zur Folge, solange sie bereits legal vermieten.

Frist: 1. April 2026

Vermieter sollten ihre Mietpreisberechnung überprüfen und sicherstellen, dass sie nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 5 WiStG). Bei Mietpreisüberhöhungen kann mit digitaler Durchsuchung von Plattformen und verstärkter Verfolgung durch eine neue Taskforce gerechnet werden.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 26. August 2026

Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen

Ein Tarifvertrag für Auszubildende im Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist zum 31. Juli 2026 außer Kraft getreten. Für Gastronomiebetriebe in NRW, die Auszubildende beschäftigen, entfallen damit die verbindlichen Tarifvorgaben für diese Gruppe ab diesem Datum.

Prüfen, ob betriebliche Ausbildungsverträge mit Auszubildenden in NRW angepasst werden müssen, da die allgemeinverbindliche Tarifbindung entfallen ist; ggf. mit Gewerkschaft oder Branchenverband abstimmen.

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Info Gastgewerbe 26. August 2026

Bekanntmachung Nr. 9/​26/​53 der Einhundertsiebzehnten Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aktualisiert die Handelsbezeichnungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse. Zwei wissenschaftliche Namen werden neu gefasst (Arius proops → Sciades proops, Octopus membranaceus → Amphioctopus membranaceus). Die Regelungen gelten ab dem Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (27. August 2026).

Speisekarten und Menü-Beschreibungen überprüfen und ggf. aktualisieren, falls Fisch- oder Meeresfrüchtegerichte unter den geänderten wissenschaftlichen Namen oder den entsprechenden Handelsbezeichnungen angeboten werden. Lieferanten- und Warenbestandslisten entsprechend abgleichen.

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Info ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 25. August 2026

Klimaanlage wird zum Verkaufsargument

Der BGH hat im Juli 2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich den Einbau eines Klima-Splitgeräts verlangen können, sofern keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfolgen. Bei Eingriffen in die Fassade oder Außenwände bleibt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Nachfrage nach Klimaanlagen ist im Hitzesommer 2026 stark angewachsen, während das Angebot deutlich niedriger bleibt.

WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften sollten ihre Genehmigungsprozesse für Klimageräte überprüfen und klarstellen, welche Installationen zustimmungspflichtig sind (bauliche Veränderungen) und welche nicht (z.B. innenliegende Geräte). Installateure von Kältetechnik sollten diese BGH-Entscheidung bei der Kundenberatung berücksichtigen.

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