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Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter
Das KfW-Förderungsprogramm 455-B für barrierefreien Umbau (Zuschüsse bis 6.250 Euro) wurde nach Wiederauflegung am 8. April 2026 wegen sehr hoher Nachfrage mit sofortiger Wirkung zum 30. Juli 2026 gestoppt. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet und erhalten Zusagen; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 geplant.
Frist: 30. July 2026
Immobilieneigentümer, die barrierefreie Umbauten planen, sollten sofort prüfen, ob noch ein Antrag gestellt werden kann. Für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer: Beachten Sie die WEG-rechtlichen Vorgaben bei Barrierefreiheitsmaßnahmen (privilegierte Maßnahmen nach § 13 WEG, ggf. Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich). Informieren Sie betroffene Eigentümer über die Alternative des KfW-Kredits 159.
Berlin führt ein zentrales Wohnungs- und Mietenkataster ein. Alle Vermieter in Berlin müssen ihre Mietwohnungen mit vollständigen Daten (Adresse, Wohnfläche, Miethöhe, Nebenkosten, Grundsteuer u.a.) innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten digital eintragen und monatlich aktualisieren. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet.
Frist: 10. June 2027
Vermieter müssen sich auf die Eintragungspflicht vorbereiten: Alle erforderlichen Daten zu ihren Mietwohnungen zusammentragen (Adresse, Fläche, Zimmerzahl, Mietverträge, Mietwerte, Nebenkosten, Grundsteuer), die digitale Plattform/das Portal der Senatsverwaltung beobachten und spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Wohnungen im Kataster registrieren. Danach monatliche Aktualisierungen bei Vertragsänderungen durchführen. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder.
Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.
Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.
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