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Kälte- & Klimatechnik

Kälteanlagenbauer, Klimatechnik-Handwerksbetriebe

Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH veröffentlicht im Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) ihre allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden (Grund- und Ersatzversorgung) sowie Sondertarife (M-Strom Direkt, M-Ökostrom, M-Strom business etc.), gültig ab 1. Februar 2017. Speziell aufgeführt ist auch ein Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) mit HT- und NT-Arbeitspreisen. Die Preisblätter sind für alle Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet München relevant, die Strom im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beziehen.

Frist: 1. February 2017

Betriebe im Versorgungsgebiet München sollten prüfen, ob sie von den neuen Tarifen betroffen sind (insbesondere bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung) und ggf. ihre Energieverträge und Kostenkalkulationen anpassen. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpenanlagen sollten den spezifischen Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) prüfen.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Frist: 1. January 2026

Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 18. May 2026

Neubauförderung EH55-Plus: Frist endet am 30. Juni

Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – EH55-Plus" läuft planmäßig zum 30. Juni 2026 aus; Anträge sind nur noch bis dahin möglich (vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel von 800 Mio. Euro). Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im EH55-Standard mit 100 % erneuerbarer Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen), mit Krediten bis 100.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Zinssatz ab 1 % p. a. Bauherren und Investoren müssen den Antrag vor Vorhabenbeginn stellen; Gebäude mit Öl- oder Gasheizung sind ausgeschlossen.

Frist: 30. June 2026

Immobilien-Akteure (Bauherren, Investoren, Wohnungsunternehmen) und Kälte-/Klimabetriebe (Wärmepumpen-Planung/-Installation) sollten Förderanträge bei der KfW (Programm 297/298 bzw. 299) bis spätestens 30.06.2026 stellen. Baugenehmigung muss bereits vorliegen; Kaufverträge dürfen erst ab 16.12.2025 geschlossen sein. Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.

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Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH München erhöht ab dem 01.01.2017 die Wasserpreise (Verbrauchspreis: 1,6799 €/m³ brutto) sowie die Grundpreise für Hausanschlüsse gestaffelt nach Zählergröße. Zudem werden die Fernwärmepreise ab 01.01.2017 angepasst (Arbeitspreis Heizwassernetz: 64,49 €/MWh brutto; Grundpreis: 44,65 €/kW und Jahr). Diese Änderungen betreffen alle Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet München, die Wasser und/oder Fernwärme von der SWM beziehen.

Frist: 1. January 2017

Betriebe und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet der SWM München sollten die neuen Wasser- und Fernwärmetarife ab 01.01.2017 in ihre Kostenplanung und Nebenkostenabrechnungen einkalkulieren. Vermieter müssen die geänderten Betriebskosten korrekt auf Mieter umlegen.

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Info Kälte- & Klimatechnik 17. May 2026

Amtsblatt_31_X3.pdf

Die Firma werkkraft GmbH hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Absorptionskältemaschinen (je 787 kW Kälteleistung) sowie temporären Rückkühlwerken beantragt. Die standortbezogene Vorprüfung nach UVPG ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Vorgang ist ein Beispiel für das Genehmigungsverfahren beim Betrieb gewerblicher Kälteanlagen unter Immissionsschutzrecht.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Betriebe; der Vorgang dient als Referenz für das Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG bei der Errichtung größerer Kälteanlagen. Betreiber vergleichbarer Anlagen sollten prüfen, ob für eigene Vorhaben eine entsprechende Genehmigungspflicht besteht.

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Info Kälte- & Klimatechnik 17. May 2026

Amtsblatt_11_X3.pdf

Die Heinrich Klimaszewski-Blettner GbR betreibt am Standort Ortlindestr. 6, München, eine Wärmepumpen- und Kühlanlage und beantragt eine Erhöhung der jährlichen Grundwasserentnahme von 170.000 m³ auf 260.000 m³ zur Deckung des Heizbedarfs und zur Trinkwassererwärmung. Die thermische Nutzung zu Kühlzwecken wird aufgegeben. Eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist; eine wasserrechtliche Erlaubnis nach BayWG ist dennoch notwendig.

Betreiber von Wärmepumpen- und Kühlanlagen mit Grundwassernutzung in Bayern müssen bei Änderung der Entnahmemengen eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG beantragen und ggf. eine UVP-Vorprüfung durchlaufen. Dieser Fall dient als Referenzbeispiel für entsprechende Genehmigungsverfahren.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 13. May 2026

Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Kabinett hat am 13.5.2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG ablösen soll. Kernpunkte sind: Technologieoffenheit beim Heizungstausch (Gas- und Ölheizungen wieder zulässig), eine schrittweise „Bio-Treppe" mit steigenden Pflichtanteilen klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, neue Sanierungspflichten für energetisch schlechte Nichtwohngebäude bis 2030/2033 sowie eine hälftige Aufteilung der CO₂- und Biogasmehrkosten zwischen Vermietern und Mietern ab 2028/2029. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren, der Abschluss ist vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 geplant.

Frist: 1. January 2029

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter müssen sich auf neue Heizungsregeln und die Bio-Treppe (ab 2029) sowie auf die hälftige Kostenaufteilung für CO₂- und Biogaskosten (ab 2028/2029) vorbereiten. Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit schlechter Energiebilanz müssen Sanierungsmaßnahmen bis 2030 (schlechteste 16 %) bzw. 2033 (schlechteste 26 %) einplanen. Kälte-/Klimabetriebe sollten die Nachfrage nach Wärmepumpen- und Hybridheizungssystemen als Geschäftschance im Auge behalten und sich über neue technische Anforderungen (Solar Keymark, Hybridnachweise) informieren.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftGastgewerbeKälte- & Klimatechnik 13. May 2026

CO2-Preis soll 2027 nicht steigen

Die Bundesregierung hat beschlossen, den nationalen CO2-Preis auch 2027 im Korridor von 55–65 Euro/Tonne stabil zu halten und einen Sprung auf 75–85 Euro/Tonne zu vermeiden. Der EU-weite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS-2) wird von 2027 auf 2028 verschoben. Ab 2028 drohen erhebliche Kostensteigerungen: Für Vermieter schlecht sanierter Mehrfamilienhäuser können die CO2-Kosten je nach Szenario auf das Vier- bis Siebenfache des heutigen Niveaus steigen, wobei sie bei schlechter Energieeffizienz 95 % der Kosten selbst tragen müssen.

Frist: 1. January 2027

Immobilieneigentümer und Vermieter sollten die Verschiebung des ETS-2 auf 2028 als Zeitfenster für energetische Sanierungen nutzen, um langfristig CO2-Kosten zu reduzieren und den Anteil der umlegbaren Kosten auf Mieter zu erhöhen. Gastronomiebetriebe und Kälte-/Klimabetriebe mit eigenen Gebäuden oder gas-/ölbeheizten Liegenschaften sollten Fördermittel (KfW, BAFA) prüfen und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf steigende CO2-Kosten ab 2028 planen.

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Info GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 11. May 2026

Handelskammer: Teilqualifizierung ungelernter Hilfskräfte wirkt

Die Handelskammer Hamburg informiert über das Modell der Teilqualifizierung (TQ), mit dem ungelernte Erwachsene über 25 Jahren schrittweise einen anerkannten IHK-Berufsabschluss nachholen können. Die Kosten werden für Beschäftigte und Arbeitssuchende von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Modell ist grundsätzlich in allen Ausbildungsberufen anwendbar und damit auch für Betriebe im Gastgewerbe sowie im Kälte-Klima-Handwerk als Instrument zur Fachkräftegewinnung relevant.

Betriebe können prüfen, ob ungelernte Mitarbeitende über das TQ-Programm zu qualifizierten Fachkräften weiterentwickelt werden können. Kontaktaufnahme mit der zuständigen IHK oder Agentur für Arbeit empfohlen, um Fördermöglichkeiten und geeignete Bildungsträger zu identifizieren.

Handelskammer Hamburg · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3192.pdf [ 119,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus berät eine Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), die u. a. das Vergabemindestentgelt anhebt: ab 1. Januar 2026 auf 14,84 € brutto/Stunde und ab 1. Januar 2027 auf 15,58 € brutto/Stunde. Die Tariftreueverpflichtung gilt künftig bereits ab einem Auftragswert von 1.000 € netto für alle öffentlichen Aufträge. Betriebe, die öffentliche Aufträge in Berlin ausführen (z. B. Catering, Großküchen-/Kältetechnikaufträge für öffentliche Einrichtungen), müssen die erhöhten Mindestlohnanforderungen einhalten.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge in Berlin ausführen oder anstreben, müssen ihre Lohnkalkulation an die neuen Vergabemindestentgelte anpassen (14,84 € ab 01.01.2026, 15,58 € ab 01.01.2027). Die Tariftreueverpflichtung greift bereits ab 1.000 € Auftragswert (netto). Bestehende Kalkulationen für laufende oder geplante Ausschreibungen sollten überprüft werden.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3192.pdf [ 119,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus novelliert das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Kernpunkte sind: Die Tariftreueverpflichtung gilt künftig bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (netto), und das Vergabemindestentgelt wird auf 14,84 Euro brutto (2026) bzw. 15,58 Euro brutto (2027) angehoben. Betroffen sind Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Landes Berlin annehmen – darunter Gastronomiebetriebe (z. B. Catering) und Kälte-/Klimabetriebe, die als Auftragnehmer für öffentliche Stellen tätig sind.

Betriebe, die öffentliche Aufträge des Landes Berlin ausführen (z. B. Catering-Unternehmen, Kälte-/Klimahandwerker mit öffentlichen Aufträgen), müssen prüfen, ob sie die Tariftreuepflicht (ab 1.000 € Auftragswert netto) erfüllen und ob ihre Lohnstruktur die neuen Vergabemindestentgelte (14,84 € brutto ab 2026, 15,58 € brutto ab 2027) einhält. Entsprechende Erklärungen und ggf. Nachweise sind bei Ausschreibungen einzureichen.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3192.pdf [ 119,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus ändert das Vergaberecht (Drucksache 19/3192): Das Vergabemindestentgelt für öffentliche Aufträge wird ab dem 1. Januar 2026 auf 14,84 Euro brutto/Stunde und ab dem 1. Januar 2027 auf 15,58 Euro brutto/Stunde angehoben (bisher 13,00 Euro). Betroffen sind alle Unternehmen – einschließlich Gastronomiebetriebe und Kälte-/Klimatechnik-Handwerksbetriebe –, die öffentliche Aufträge in Berlin ausführen. Zusätzlich wird die Anpassungsformel für das Mindestentgelt reformiert und an die Empfehlungen der Mindestlohnkommission sowie Tarifindizes gekoppelt.

Frist: 1. January 2026

Unternehmen, die öffentliche Aufträge in Berlin anbieten oder ausführen, müssen ihre Lohnkalkulation anpassen: Ab 01.01.2026 mindestens 14,84 €/Std. brutto, ab 01.01.2027 mindestens 15,58 €/Std. brutto für alle Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) einplanen. Angebotskalkulationen und bestehende Verträge für öffentliche Aufträge sind entsprechend zu prüfen.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3197.pdf [ 34,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus soll den Senat beauftragen, eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Annahmepflicht für mindestens ein digitales Zahlungsmittel im gewerblichen Präsenzverkehr einzuleiten. Die Regelung soll im BGB und/oder der GewO verankert werden und betrifft grundsätzlich alle Gewerbetreibenden – explizit genannt werden bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Beherbergung. Die Bargeldannahme bleibt davon unberührt; der Antrag befindet sich noch im Initiativstadium, eine konkrete Frist oder ein Inkrafttreten ist nicht genannt.

Betriebe sollten die weitere Entwicklung dieser Bundesratsinitiative beobachten. Sofern die Regelung bundesgesetzlich verankert wird, müssen alle betroffenen Gewerbetreibenden sicherstellen, dass sie mindestens ein digitales Zahlungsmittel (z. B. EC-Karte, Kreditkarte) akzeptieren und die technische Infrastruktur dafür bereithalten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Kälte- & Klimatechnik 5. May 2026

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen

Das BIBB hat eine neue Empfehlung zur Gestaltung von Prüfungsanforderungen und -instrumenten in Ausbildungsordnungen veröffentlicht (ersetzt Empfehlung Nr. 158 vom Dezember 2013). Sie legt Rahmenvorgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen fest, darunter auch für das Kälteanlagenbauer-Handwerk. Für Gastronomiebetriebe besteht kein direkter Bezug, da keine für das Gastgewerbe spezifischen Ausbildungsberufe thematisiert werden.

Für Ausbildungsbetriebe im Kälte- und Klimahandwerk (Beruf: Kälteanlagenbauer/in): Die neuen BIBB-Empfehlungen sind bei der Prüfungsvorbereitung und der Zusammenarbeit mit der zuständigen Handwerkskammer zu berücksichtigen. Konkrete Änderungen in der Ausbildungsordnung folgen ggf. in nachgelagerten Ordnungsverfahren – diese sollten beobachtet werden.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 05.05.2026 S2 · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 30. April 2026

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) verpflichtet Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro, ihren Beschäftigten mindestens die tarifvertraglich festgesetzten Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Urlaub, Arbeitszeiten) zu gewähren. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer. Betriebe aus dem Gastgewerbe und dem Kälte-Klima-Handwerk sind betroffen, sofern sie öffentliche Aufträge des Bundes ausführen oder als Nachunternehmer tätig sind.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro ausführen, müssen prüfen, ob einschlägige Tarifverträge per Rechtsverordnung nach § 5 BTTG für ihre Branche festgesetzt wurden, und sicherstellen, dass alle eingesetzten Arbeitnehmer (inkl. Leiharbeitnehmer und Nachunternehmer) die vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen erhalten. Zusätzlich besteht eine schriftliche Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten spätestens am 15. des Folgemonats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Bundesgesetzblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 30. April 2026

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Das Bundestariftreuegesetz (in Kraft ab 1. Mai 2026) verpflichtet Auftragnehmer öffentlicher Aufträge zur Einhaltung tariflicher Mindestlöhne und -bedingungen. Verstöße können ins Wettbewerbsregister eingetragen werden, was zum Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren führt. Betriebe beider Branchen, die öffentliche Aufträge (z. B. Catering, Klimatechnik für öffentliche Gebäude) ausführen, sind betroffen.

Frist: 1. May 2026

Betriebe, die öffentliche Aufträge ausführen oder anstreben, müssen sicherstellen, dass sie die tarifvertraglichen Entgeltvorschriften des Bundestariftreuegesetzes einhalten. Arbeitgeber müssen Entgeltbescheinigungsdaten auf Anfrage der Tariftreuekontrollstellen elektronisch übermitteln (ab 1. Januar 2028 verpflichtend). Verstöße können zu Eintragungen im Wettbewerbsregister und zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.

Bundesgesetzblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 30. April 2026

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Das neue Bundestariftreuegesetz (in Kraft ab Vergabeverfahren nach dem 1. Mai 2026) verpflichtet Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen, tarifliche Arbeitsbedingungen einzuhalten und per Zertifikat oder Unterlagen nachzuweisen. Eine neue Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kontrolliert die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen bis zu 10 % des Auftragswertes, außerordentliche Kündigung und ein bis zu dreijähriger Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren.

Frist: 1. May 2026

Betriebe, die öffentliche Aufträge ausführen oder anstreben (z. B. Catering für öffentliche Einrichtungen, Wartungsaufträge für Kälteanlagen in öffentlichen Gebäuden), müssen sicherstellen, dass sie die einschlägigen Tarifbedingungen einhalten, entsprechende Nachweisunterlagen bereithalten und ggf. eine Zertifizierung bei einer anerkannten Präqualifizierungsstelle einholen. Die Regelung gilt für alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2026 eingeleitet werden.

Bundesgesetzblatt · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 28. April 2026

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zum planmäßigen „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“

Das BIBB hat eine Empfehlung zum „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen" veröffentlicht, die auf Basis des BBiG und der Handwerksordnung die Rahmenbedingungen für ortsunabhängige, digitale Ausbildungsphasen konkretisiert. Ausbildungsbetriebe – einschließlich Gastronomie- und Kälte-/Klimabetriebe – können ihren Auszubildenden digitales mobiles Ausbilden freiwillig anbieten, müssen dabei jedoch Qualitätsstandards, didaktische Konzepte und rechtliche Vorgaben (u. a. Datenschutz, Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutz) einhalten. Die Empfehlung begründet keine neue Pflicht, gibt aber konkrete Hinweise für die praktische Umsetzung.

Ausbildungsbetriebe, die digitales mobiles Ausbilden einführen möchten, müssen ein methodisch-didaktisches Konzept erstellen, das Ausbildungspersonal bei Bedarf qualifizieren, die technische Ausstattung bereitstellen sowie Datenschutz- und Mitbestimmungsregelungen beachten. Die Nutzung ist freiwillig (doppelte Freiwilligkeit); eine gesetzliche Handlungspflicht besteht nicht.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 28.04.2026 S2 · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 24. April 2026

Bekanntmachung über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze und den Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine neue Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmerüberlassung). Die Mindestlöhne steigen stufenweise: ab Inkrafttreten 14,96 €/Std., ab 01.09.2026 auf 15,33 €/Std. und ab 01.04.2027 auf 15,87 €/Std. Betriebe beider Branchen, die Leiharbeitnehmer einsetzen, müssen sicherstellen, dass das gezahlte Entgelt diesen neuen Untergrenzen entspricht.

Frist: 31. August 2026

Betriebe, die Leiharbeitnehmer (Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigen, müssen die Vergütung an die neuen Mindestentgelte anpassen: ab Inkrafttreten mind. 14,96 €/Std., ab 01.09.2026 mind. 15,33 €/Std., ab 01.04.2027 mind. 15,87 €/Std. Lohnabrechnungen und Verträge mit Personaldienstleistern prüfen und ggf. anpassen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 24.04.2026 B3 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & Klimatechnik 23. April 2026

Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Bundesregierung hat die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) an die neue EU-Verordnung (EU) 2024/590 über ozonabbauende Stoffe angepasst. Für Kälte- und Klimabetriebe relevant sind insbesondere: die Pflicht zur Verhinderung des Austritts ozonabbauender Stoffe nach dem Stand der Technik (§ 3), sowie die ausdrückliche Anforderung, dass Rückgewinnung, Dichtheitskontrollen und Reparaturen von Undichtigkeiten nur von Personen mit gültiger Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (BGBl. 2026 I Nr. 100) durchgeführt werden dürfen (§ 4). Verstöße gegen diese Pflichten sind bußgeldbewehrt.

Frist: 24. April 2026

Kälte- und Klimabetriebe müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die Rückgewinnungsarbeiten, Dichtheitskontrollen oder Reparaturen an ozonabbauende Stoffe enthaltenden Anlagen durchführen, eine gültige Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (BGBl. 2026 I Nr. 100) besitzen. Außerdem müssen betriebliche Prozesse zur Vermeidung des Stoffaustritts nach dem Stand der Technik überprüft und dokumentiert werden.

Bundesgesetzblatt · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was ändert sich durch die neue F-Gas-Verordnung? +

Die EU-F-Gas-Verordnung schreibt schrittweise Reduktionen von fluorierten Treibhausgasen vor. Kälte- und Klimatechnikbetriebe müssen Sachkundenachweise aktuell halten und bestimmte Kältemittel bis zu festgelegten Fristen auslaufen lassen.

Welche Zertifizierungen brauche ich als Kälteanlagenbauer? +

Für Tätigkeiten an Kälteanlagen mit F-Gasen ist ein Sachkundenachweis gemäß EU-Verordnung 2015/2067 Pflicht. Amtsecho informiert über Änderungen bei Zertifizierungsanforderungen, Förderprogrammen (BAFA/KfW) und Meldepflichten.

Wie behalte ich Änderungen bei Förderprogrammen im Blick? +

BAFA und KfW ändern Förderbedingungen für Wärmepumpen und Klimatechnik regelmäßig. Amtsecho scannt diese Quellen automatisch und benachrichtigt Sie bei relevanten Änderungen.

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