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Immobilienwirtschaft

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Dringend Immobilienwirtschaft 19. September 2026

Bürgermeister Ludwig: Wien ist Vorbild beim Schutz von leistbaren Wohnungen für die Bevölkerung

Wien führt zum 1. Januar 2027 eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen ein. Bestehende Anbieter haben bis Ende Q1 2027 eine Übergangsfrist, neue Anbieter müssen sich ab 1. Januar 2027 registrieren. Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer dürfen nicht mehr auf Plattformen wie Airbnb angeboten werden; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro pro Fall.

Frist: 31. March 2027

Alle Wiener Vermieter, die Wohnungen auf Kurzzeitvermietungsplattformen (Airbnb, booking.com etc.) anbieten, müssen sich ab 1. Januar 2027 im neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregister (WKVRG) registrieren lassen. Bestandsanbieter müssen ihre Registrierung bis 31. März 2027 abgeschlossen haben. Ohne Registrierungsnummer ist das Einstellen von Inseraten nicht mehr möglich. Prüfen Sie, welche Ihrer Wohnungen kurzzeitvermietet werden, und leiten Sie das Registrierungsverfahren rechtzeitig ein.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Dringend Immobilienwirtschaft 3. August 2026

Förderstopp für barrierefreien Umbau

Das KfW-Förderungsprogramm 455-B für barrierefreien Umbau (Zuschüsse bis 6.250 Euro) wurde nach Wiederauflegung am 8. April 2026 wegen sehr hoher Nachfrage mit sofortiger Wirkung zum 30. Juli 2026 gestoppt. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet und erhalten Zusagen; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 geplant.

Frist: 30. July 2026

Immobilieneigentümer, die barrierefreie Umbauten planen, sollten sofort prüfen, ob noch ein Antrag gestellt werden kann. Für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer: Beachten Sie die WEG-rechtlichen Vorgaben bei Barrierefreiheitsmaßnahmen (privilegierte Maßnahmen nach § 13 WEG, ggf. Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich). Informieren Sie betroffene Eigentümer über die Alternative des KfW-Kredits 159.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Dringend Immobilienwirtschaft 2. July 2026

Materialien zur 88. und 89.Sitzung : d19-3327.pdf [ 3,1 KB ]

Berlin führt ein zentrales Wohnungs- und Mietenkataster ein. Alle Vermieter in Berlin müssen ihre Mietwohnungen mit vollständigen Daten (Adresse, Wohnfläche, Miethöhe, Nebenkosten, Grundsteuer u.a.) innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten digital eintragen und monatlich aktualisieren. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet.

Frist: 10. June 2027

Vermieter müssen sich auf die Eintragungspflicht vorbereiten: Alle erforderlichen Daten zu ihren Mietwohnungen zusammentragen (Adresse, Fläche, Zimmerzahl, Mietverträge, Mietwerte, Nebenkosten, Grundsteuer), die digitale Plattform/das Portal der Senatsverwaltung beobachten und spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Wohnungen im Kataster registrieren. Danach monatliche Aktualisierungen bei Vertragsänderungen durchführen. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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