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Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 86. und 87.Sitzung : d19-3254.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Beschlussempfehlung zur Drucksache 19/3196 „Bauen und Wohnen in Berlin – mehr Angebot schaffen" angenommen. Kern des Antrags ist die Nutzung des Sonderbaurechts gemäß § 246e BauGB, das beschleunigtes Bauen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglicht. Dies betrifft potenziell Projektentwickler, Investoren und die Immobilienwirtschaft in Berlin, da neues Wohnangebot geschaffen werden soll.

Immobilienakteure in Berlin sollten die weitere Ausgestaltung des Sonderbaurechts nach § 246e BauGB beobachten, da sich daraus neue Bau- und Projektentwicklungsmöglichkeiten ergeben können. Konkrete Handlungspflichten bestehen derzeit noch nicht.

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Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 00. und 87.Sitzung : d19-3263.pdf [ 28.543,0 KB ]

Der Berliner Senat legt den Bebauungsplan 1-14-1 für ein Neubauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) im Geltungsbereich von ca. 1,25 ha vor. Der Plan ermöglicht eine Erhöhung der Geschossfläche um ca. 4.000 m² (auf insgesamt 19.400 m² GF) und enthält Festsetzungen zu Begrünung, Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie Vogelschutzglas. Für Immobilienprofis (insbesondere Projektentwickler, Investoren und Verwalter) in Berlin relevant als Hinweis auf geänderte planungsrechtliche Rahmenbedingungen in diesem Quartier.

Für Immobilienprofis mit Bezug zum betroffenen Berliner Quartier (Bebauungsplan 1-14-1, ca. 1,25 ha): Planfestsetzungen prüfen, insbesondere Begrünungsauflagen, Versickerungspflichten für Niederschlagswasser und Anforderungen an Dachbegrünung (mind. 15 cm Substrat). Eigentümer und Projektentwickler benachbarter Grundstücke sollten die Abwägungsunterlagen (Anlagen I–IV) sichten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Der Text beschreibt Berlins wohnungspolitische Instrumente: das Modell der kooperativen Baulandentwicklung (Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Neubau, 30 %-Quote), das seit Dezember 2024 geltende „Schneller-Bauen-Gesetz" (Deregulierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) sowie die Wohnungsbauförderung (WFB) mit bis zu 300.000 € Fördermitteln pro Wohnung. Für private Investoren und Vermieter relevant sind insbesondere die Förderbedingungen der WFB 2023, die Bindungspflichten bei kooperativer Baulandentwicklung sowie das Förderprogramm „Soziale Wohnraummodernisierung" (SWM 2023) für energetische Sanierungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das Gesetz gilt für Berlin, nicht für Frankfurt am Main, hat jedoch richtungsweisenden Charakter für die Wohnungswirtschaft.

Immobilieneigentümer, Projektentwickler und Vermieter in Berlin sollten die Förderbedingungen der WFB 2023 (bis zu 300.000 €/Wohnung) und das SWM-2023-Programm (energetische Sanierung mit Bindungen, ~70 Mio. € Volumen) prüfen. Bei Neubauvorhaben in Berlin ist die 30 %-Quote für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen im Rahmen städtebaulicher Verträge zu beachten. Das neue „Schneller-Bauen-Gesetz" (seit 22.12.2024) kann Genehmigungsverfahren beschleunigen.

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Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 86. und 87.Sitzung : d19-3206.pdf [ 17,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Antrag der Grünen-Fraktion „Keine dubiosen Wärmecontracting-Modelle in Berlin" (Drucksache 19/2246) abgelehnt. Der Antrag wurde sowohl im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe als auch im Hauptausschuss mehrheitlich zurückgewiesen. Wärmecontracting-Modelle bleiben damit in Berlin weiterhin ohne zusätzliche gesetzliche Einschränkungen zulässig, was für Vermieter, WEG-Verwalter und Hausverwaltungen relevant ist, da solche Modelle häufig in der Wärmeversorgung von Mietwohnungen und Gemeinschaftseigentum eingesetzt werden.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Da der Antrag abgelehnt wurde, ändert sich die Rechtslage zum Wärmecontracting in Berlin nicht. Vermieter und Hausverwaltungen können bestehende Contracting-Modelle wie bisher fortführen, sollten jedoch die weitere politische Entwicklung zu diesem Thema beobachten.

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Info Gastgewerbe 4. June 2026

Materialien zur 69. und 87.Sitzung : d19-2564.pdf [ 43,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus behandelt einen Antrag der Grünen-Fraktion zu Sofortmaßnahmen gegen Hitzeschutz in Berlin. Für die Gastronomie relevant ist die angestrebte Stärkung der Initiative „Refill-Berlin", die Gastronomiebetriebe zur kostenlosen Abgabe von Trinkwasser an Passanten einbinden soll. Ebenso wird die Initiative „Wasser für Pfoten" erwähnt, bei der Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Kooperation mit der Berliner Wirtschaft Wassernäpfe für Tiere aufstellen sollen. Es handelt sich um einen Antrag ohne Gesetzeskraft – konkrete Handlungspflichten entstehen daraus derzeit nicht.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gastronomiebetriebe in Berlin sollten die weitere politische Entwicklung beobachten. Bei Umsetzung der Initiative „Refill-Berlin" könnte eine freiwillige Teilnahme (kostenloses Nachfüllen von Trinkflaschen) kommunikativ erwartet oder gefördert werden. Aufstellen von Wassernäpfen vor dem Betrieb im Rahmen von „Wasser für Pfoten" wäre eine freiwillige Kooperationsmöglichkeit.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 75. und 76. und 87.Sitzung : d19-2745.pdf [ 36,0 KB ]

Der Berliner Antrag der Grünen fordert eine grundlegende Reform der Förderbedingungen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, u. a. ein jährliches Förderziel von 1.000 Wohnungen, transparentere IBB-Verfahren, verbindliche Fristen und finanzierungsfähige Erbbauverträge. Die Maßnahmen betreffen primär Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger in Berlin. Für die allgemeine Immobilienwirtschaft (Vermieter, Verwalter, Makler in Frankfurt/Deutschland) ist die Relevanz derzeit gering, da es sich um einen noch nicht beschlossenen Berliner Parlamentsantrag handelt.

Frist: 30. April 2026

Für Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger in Berlin: Entwicklung im Berliner Abgeordnetenhaus beobachten. Sollte der Antrag beschlossen werden, können neue, verbesserte Förderwege über die IBB genutzt werden (frühzeitige Förderaussagen, flexible Eigenkapitalquoten, angepasste Erbbauverträge). Derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Betriebe außerhalb Berlins.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus analysiert die Wohnungsmarktlage in Berlin anhand von Mietbelastungsquoten, Leerstandsentwicklung und Bevölkerungswachstum. Der Text stellt fest, dass knapp 552.000 Berliner Haushalte mehr als 30 % ihres Einkommens für Miete aufwenden und schlägt neue Kriterien zur Feststellung einer „Wohnungsnotlage der sozialen Wohnversorgung" vor. Für Vermieter und Hausverwaltungen ist dies relevant, da die Analyse auf eine anhaltend angespannte Marktlage hinweist und politischen Handlungsdruck für regulierende Eingriffe (Mietpreisbremse, Verteilungsmechanismen) signalisiert.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vermieter und Hausverwaltungen sollten die politische Entwicklung in Berlin beobachten, da die Analyse als Grundlage für künftige gesetzliche Regulierungen (z. B. Verschärfung der Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot, Umzugshemmnisse) dienen könnte.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus begründet gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine angemessene Wohnraumversorgung in Berlin auf Basis von Völker-, Europa- und Verfassungsrecht. Die Drucksache dokumentiert die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt mit stark gestiegenen Bestands- und Angebotsmieten (Angebotsmieten +132 % von 2010–2024). Die Begründung bildet die rechtliche Grundlage für mögliche neue Regulierungen zu Mietpreisen und Wohnraumversorgung, die Vermieter, Makler und Hausverwaltungen in Berlin unmittelbar betreffen könnten.

Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Berliner Abgeordnetenhaus beobachten; mögliche neue Mietpreisregelungen oder -beschränkungen für den Berliner Wohnungsmarkt antizipieren und frühzeitig in die Miet- und Verwaltungsstrategie einplanen.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 87.Sitzung : d19-3257.pdf [ 27,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/2745) zur Stärkung von Wohnungsbaugenossenschaften abgelehnt. Der Antrag zielte auf mehr Verbindlichkeit und Transparenz im genossenschaftlichen Wohnungsbau ab. Da der Antrag abgelehnt wurde, ergeben sich keine neuen Rechtspflichten für die Immobilienwirtschaft.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Der Antrag wurde abgelehnt, sodass keine neuen gesetzlichen Anforderungen für Wohnungsbaugenossenschaften oder andere Immobilienakteure entstehen.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus analysiert in dieser Drucksache die soziale Wohnungsversorgungslage in Berlin. Es werden Daten zu Wohnflächenverteilung, Belegungsbindungen (WBS), sozialen Mietwohnungen und Wohnungslosigkeit präsentiert. Für Vermieter und Hausverwaltungen relevant sind insbesondere die Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten, die schrumpfenden Belegungsbindungen sowie die wachsende politische Diskussion um eine Ausweitung staatlicher Regulierung des Wohnungsmarktes.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vermieter, Hausverwaltungen und Makler sollten die politische Debatte um eine Ausweitung von Belegungsbindungen und Mietpreisregulierungen in Berlin beobachten, da aus dieser Analyse gesetzgeberische Maßnahmen folgen könnten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 3. June 2026

EU-Kommission ruft Deutschland dazu auf, unter anderem die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern, um Wohnraum erschwinglicher zu machen.

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern. Die IHK Berlin kritisiert insbesondere Berliner Sondervorgaben bei Arten- und Denkmalschutz sowie bezirkliche Unterschiede, die Mehrkosten in Millionenhöhe und jahrelange Bauverzögerungen verursachen. Zusätzlich wird die drohende Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbaugesellschaften als investitionshemmend bezeichnet.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Investoren und Vermieter in Berlin sollten die politische Entwicklung zur Vergesellschaftung und zur Angleichung von Bauvorschriften beobachten, da sich hieraus mittelfristig relevante rechtliche und wirtschaftliche Änderungen ergeben können.

IHK Berlin · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 3. June 2026

V 00336 Neubau Gruenanlage Henschelstrasse BE (zu Stadtratsvorlage "Neubau öffentliche Grünanlage Henschelstraße zwischen der Federseestraße und der Mettnauer Straße, teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2084 im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Ausführungsgenehmigung"

Der Text enthält Auszüge aus dem Bebauungsplan Nr. 2084 (Gemarkung Langwied, München). Es sind Festsetzungen zu Grundflächen (GR), Geschossflächen (GF), Geschossigkeiten sowie Nutzungsarten (WA = Allgemeines Wohngebiet, S-Bahn-Nähe, Leitungsschutzzonen) erkennbar. Für die Immobilienwirtschaft (Projektentwickler, Makler, Verwalter) können sich daraus Vorgaben zu zulässiger Bebauung und Nutzung ergeben.

Immobilienakteure (Projektentwickler, Makler, Verwalter) im Bereich Langwied/München sollten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2084 prüfen, insbesondere zulässige Grundflächen, Geschossflächen, Gebäudehöhen und Nutzungsarten (WA) sowie Leitungsschutzzonen, bevor Bau- oder Kaufentscheidungen getroffen werden.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 2. June 2026

Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten

Der BGH hat klargestellt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB) Vermieter nicht verpflichtet, vor der Beauftragung von Dienstleistern zwingend Vergleichsangebote einzuholen. Ein Verstoß liegt nur vor, wenn die beauftragten Leistungen tatsächlich objektiv überteuert waren – die Beweislast dafür trägt der Mieter. Außerdem gilt der 12-monatige Einwendungsausschluss nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB auch für Einwände wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots.

Vermieter und Hausverwaltungen müssen keine Vergleichsangebote zwingend einholen, sollten jedoch bei strittigen Betriebskostenpositionen (z. B. Hauswartkosten) eine nachvollziehbare Aufschlüsselung bereithalten. Mieter-Einwendungen zur Betriebskostenabrechnung – einschließlich des Wirtschaftlichkeitsgebots – müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich erhoben werden.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 2. June 2026

IHK-Konjunkturumfrage

Die IHK-Konjunkturumfrage Frühsommer 2026 zeigt eine deutliche wirtschaftliche Abschwächung in Berlin. Das Gastgewerbe gehört laut Bericht zu den besonders stark betroffenen Branchen mit rückläufiger Geschäftsentwicklung. Hohe Energiekosten, schwache Nachfrage und steigende Arbeitskosten belasten die Betriebe; Investitions- und Beschäftigungsabsichten befinden sich auf dem niedrigsten Stand seit der Corona-Pandemie bzw. der Finanzkrise 2009.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betriebe sollten die konjunkturelle Lageeinschätzung für ihre eigene Investitions- und Personalplanung berücksichtigen.

IHK Berlin · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 1. June 2026

AF_Seniorenresidenz Am Westpark (zu Stadtratsantrag "Situation in der Seniorenresidenz „Am Westpark“"

Der Münchner Stadtrat befasst sich mit der Seniorenresidenz „Am Westpark", wo Leistungsausfälle und mögliche Zweckentfremdung (Umwandlung von Seniorenwohnen in reguläres Wohnen) thematisiert werden. Die SPD-Fraktion fragt nach Heimaufsichtsprüfungen, Vertragserfüllung und kommunalen Hilfsangeboten. Für Immobilienakteure – insbesondere Verwalter und Vermieter von Seniorenimmobilien – ist die Zweckentfremdungsfrage sowie die behördliche Kontrollpraxis relevant.

Betreiber und Verwalter von Seniorenresidenzen oder betreutem Wohnen sollten prüfen, ob vereinbarte Leistungen vollumfänglich erbracht werden und ob eine schleichende Nutzungsänderung (Umwandlung in reguläres Wohnen) vorliegt, da dies als Zweckentfremdung gewertet werden könnte.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das München Amtsblatt Nr. 15/2026 veröffentlicht mehrere Vor- und Baugenehmigungen (Elisabethstr., Georgenstr., Andréestr., Kürnbergstr., Max-Kolmsperger-Str., Arberstr.). Für Immobilieneigentümer und -verwalter ist dies relevant, da Nachbarn rechtliche Mittel gegen die erteilten Bescheide einlegen können und Informationen zu den Verfahren einsehen dürfen.

Frist: 29. June 2026

Immobilieneigentümer und -verwalter sollten betroffene Grundstücke überwachen. Nachbarn können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage gegen die Baugenehmigungen/Vorbescheide beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einreichen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen für Wohngebäude und Umbauten (Nutzungsänderungen, Galerien, Mehrfamilienhäuser) sowie Straßenbenennungen. Die Inhalte sind primär für Immobilieneigentümer und -entwickler relevant, die betroffene Grundstücke betreffen oder Informationen zu Nachbargrundstücken benötigen.

Frist: 29. June 2026

Betroffene Eigentümer und Nachbarn sollten die detaillierten Baugenehmigungsbescheide prüfen und bei Einwänden innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Makler und Vermieter sollten die neuen Bebauungen bei Werteinschätzungen und Vermietungsplanung berücksichtigen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info ImmobilienwirtschaftGastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt veröffentlicht zwei Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung: Das Bebauungsplanverfahren „Neuherbergstraße" (mit Wohnbebauung für Bundesbedienstete) und das Bebauungsplanverfahren „Stephensonplatz" (mit geplanter Seniorenanlage und öffentlich zugänglichem Restaurant). Öffentliche Erörterungen und Stellungnahmemöglichkeiten sind vom 08. Juni bis 08. Juli 2026 vorgesehen.

Frist: 8. July 2026

Immobilienbetriebe und Restaurantbetreiber sollten die Bauleitplanverfahren beobachten. Gastronomische Betriebe können bis 08. Juli 2026 Stellungnahmen zum geplanten Restaurant im Stephensonplatz einreichen. Makler und Verwalter sollten die Auswirkungen auf lokale Immobilienmärkte beachten.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Eine Baugenehmigung für den Umbau eines Hutladens in einen Gastraum wurde erteilt. Das Vorhaben umfasst eine Erweiterung der bestehenden Gaststätte um 34,02 m² mit 51 Gastplätzen an der Türkenstr. 78, München. Die Genehmigung erging mit Auflagen durch die Lokalbaukommission.

Nachbarn und betroffene Grundstückseigentümer können die Bauakten einsehen und haben einen Monat Zeit, um Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzureichen.

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Info Immobilienwirtschaft 29. May 2026

abl_2026_23_1421_1480_online.pdf

Die Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) wurden neu veröffentlicht; die WFB 2023 tritt gleichzeitig außer Kraft. Förderempfänger müssen Verwendungsnachweise (Kostenfeststellung nach DIN 276, Wohnflächenberechnung) spätestens sechs Monate nach Schlussabnahme bei der IBB einreichen und Unterlagen bis zehn Jahre nach Ende des Bindungszeitraums aufbewahren. Die übrigen Textteile (Apothekerkammer, Polizei Berlin – Fahrzeugsicherstellungen) sind für die drei Betriebstypen nicht relevant.

Bauträger und Förderempfänger im sozialen Wohnungsbau (Berlin) sollten prüfen, ob laufende Projekte unter WFB 2023 oder der neuen WFB laufen. Verwendungsnachweise sind fristgerecht (6 Monate nach Schlussabnahme) bei der IBB einzureichen; alle Förderunterlagen sind bis 10 Jahre nach Bindungszeitraum aufzubewahren.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

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