Das KfW-Förderungsprogramm 455-B für barrierefreien Umbau (Zuschüsse bis 6.250 Euro) wurde nach Wiederauflegung am 8. April 2026 wegen sehr hoher Nachfrage mit sofortiger Wirkung zum 30. Juli 2026 gestoppt. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet und erhalten Zusagen; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 geplant.
Frist: 30. July 2026
Immobilieneigentümer, die barrierefreie Umbauten planen, sollten sofort prüfen, ob noch ein Antrag gestellt werden kann. Für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer: Beachten Sie die WEG-rechtlichen Vorgaben bei Barrierefreiheitsmaßnahmen (privilegierte Maßnahmen nach § 13 WEG, ggf. Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich). Informieren Sie betroffene Eigentümer über die Alternative des KfW-Kredits 159.
Berlin führt ein zentrales Wohnungs- und Mietenkataster ein. Alle Vermieter in Berlin müssen ihre Mietwohnungen mit vollständigen Daten (Adresse, Wohnfläche, Miethöhe, Nebenkosten, Grundsteuer u.a.) innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten digital eintragen und monatlich aktualisieren. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet.
Frist: 10. June 2027
Vermieter müssen sich auf die Eintragungspflicht vorbereiten: Alle erforderlichen Daten zu ihren Mietwohnungen zusammentragen (Adresse, Fläche, Zimmerzahl, Mietverträge, Mietwerte, Nebenkosten, Grundsteuer), die digitale Plattform/das Portal der Senatsverwaltung beobachten und spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Wohnungen im Kataster registrieren. Danach monatliche Aktualisierungen bei Vertragsänderungen durchführen. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagt per Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel (inkl. „Nikotinbeutel"/Nicotine Pouches) im stationären Handel sowie im Online- und Versandhandel. Betroffen sind alle Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich, also auch Gastronomiebetriebe, die solche Produkte anbieten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar und tritt am Tag nach der Amtsblatt-Veröffentlichung (06. Juni 2026) in Kraft; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Frist: 6. June 2026
Gastronomiebetriebe und Lebensmittelunternehmen in Friedrichshain-Kreuzberg müssen den Verkauf sämtlicher nikotinhaltiger Produkte, die als Lebensmittel eingestuft werden (insbesondere Nikotinbeutel/Nicotine Pouches), sofort einstellen. Bestände dürfen nicht mehr angeboten oder abgegeben werden.
Die Landeshauptstadt München erließ eine Allgemeinverfügung (gültig ab 11.06.2021) für Gastronomiebetriebe, die Live-Übertragungen von EM-2021-Spielen anbieten und dabei mehr als 1.000 Gäste aufnehmen können. Diese Betriebe sind verpflichtet, ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) einzulassen – und zwar ab zwei Stunden vor Spielbeginn bis zwei Stunden nach Spielende. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Frist: 11. July 2021
Gastronomiebetriebe mit Live-EM-Übertragung und einer Kapazität von mehr als 1.000 Gästen müssen sicherstellen, dass während der Spielzeiten (zzgl. je 2 Stunden vor/nach Spielbeginn/-ende) ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis gemäß § 4 der 13. BayIfSMV Zutritt erhalten. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen. Zusätzlich sind alle übrigen Vorschriften der 13. BayIfSMV (Sperrzeiten, Gästezahl etc.) einzuhalten.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt hat bei der Big Chefs Germany GmbH (MyZeil, Frankfurt) schwerwiegende Hygienemängel in nahezu allen Betriebsbereichen festgestellt – darunter schimmelähnliche Verunreinigungen an Kühleinrichtungen, Spülmaschinen und der Eiswürfelmaschine sowie Produkt- und Fettrückstände im Backofen. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde behördlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.04.2026 waren die Mängel größtenteils behoben.
Frist: 8. April 2026
Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass alle lebensmittelberührenden Flächen, Geräte und Kühleinrichtungen regelmäßig und gründlich gereinigt werden. HACCP-Konzepte sind konsequent umzusetzen; bei Schimmelbefund an Kühl- und Spüleinrichtungen ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben, um behördliche Anordnungen und eine mögliche Betriebsschließung zu vermeiden.
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Im Restaurant „Kiichi Sushi & Vietnamesische Küche" am Roßmarkt 12 in Frankfurt wurden wiederholt erhebliche Hygienemängel festgestellt, darunter Mäuse- und Schabenbefall mit nachteiliger Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. Die zuständige Behörde hat den Betrieb daraufhin behördlich geschlossen. Der Fall verdeutlicht das Bußgeld- und Schließungsrisiko bei Verstößen gegen die lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften (LMHV/LFGB).
Gastronomiebetriebe müssen wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Monitoring, Prophylaxe, ggf. Fachfirma) nachweislich umsetzen und regelmäßig dokumentieren. Hygienemängel sind unverzüglich zu beheben, um behördliche Schließungen zu vermeiden. HACCP-Konzept auf Schädlingsrisiken überprüfen und aktualisieren.
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Der Münchner Stadtrat legt detaillierte brandschutztechnische Anforderungen für Festzeltbetriebe und Gastronomiebetriebe auf Veranstaltungsgeländen fest. Die Vorgaben umfassen Flucht- und Rettungswegepläne, maximale Personenzahlen, Notausgänge, Möblierungsregeln sowie den Umgang mit Überdachungen und Sonnenschirmen. Betreiber mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12. Juni 2026 genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegepläne beim KVR-Branddirektion einreichen.
Frist: 12. June 2026
Gastronomiebetriebe auf Festgeländen mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12.06.2026 einen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in 5-facher Ausfertigung und als PDF beim KVR-Branddirektion München (veranstaltungen.raw@muenchen.de) einreichen. Zudem sind alle brandschutztechnischen Auflagen (Notausgänge, Gangbreiten, Kennzeichnung, Überdachungsregeln) umzusetzen und bei der Gebrauchsabnahme nachzuweisen.