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Info ImmobilienwirtschaftGastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt veröffentlicht zwei Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung: Das Bebauungsplanverfahren „Neuherbergstraße" (mit Wohnbebauung für Bundesbedienstete) und das Bebauungsplanverfahren „Stephensonplatz" (mit geplanter Seniorenanlage und öffentlich zugänglichem Restaurant). Öffentliche Erörterungen und Stellungnahmemöglichkeiten sind vom 08. Juni bis 08. Juli 2026 vorgesehen.

Frist: 8. July 2026

Immobilienbetriebe und Restaurantbetreiber sollten die Bauleitplanverfahren beobachten. Gastronomische Betriebe können bis 08. Juli 2026 Stellungnahmen zum geplanten Restaurant im Stephensonplatz einreichen. Makler und Verwalter sollten die Auswirkungen auf lokale Immobilienmärkte beachten.

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Info Gastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Eine Baugenehmigung für den Umbau eines Hutladens in einen Gastraum wurde erteilt. Das Vorhaben umfasst eine Erweiterung der bestehenden Gaststätte um 34,02 m² mit 51 Gastplätzen an der Türkenstr. 78, München. Die Genehmigung erging mit Auflagen durch die Lokalbaukommission.

Nachbarn und betroffene Grundstückseigentümer können die Bauakten einsehen und haben einen Monat Zeit, um Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzureichen.

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Info Immobilienwirtschaft 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das München Amtsblatt Nr. 15/2026 veröffentlicht mehrere Vor- und Baugenehmigungen (Elisabethstr., Georgenstr., Andréestr., Kürnbergstr., Max-Kolmsperger-Str., Arberstr.). Für Immobilieneigentümer und -verwalter ist dies relevant, da Nachbarn rechtliche Mittel gegen die erteilten Bescheide einlegen können und Informationen zu den Verfahren einsehen dürfen.

Frist: 29. June 2026

Immobilieneigentümer und -verwalter sollten betroffene Grundstücke überwachen. Nachbarn können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage gegen die Baugenehmigungen/Vorbescheide beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einreichen.

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Info Immobilienwirtschaft 28. May 2026

Forscher plädieren für höhere Baudichte

Experten fordern in einem Parlamentarischen Fachgespräch schärfere politische Maßnahmen gegen den übermäßigen Flächenverbrauch in Deutschland. Empfohlen werden Innenentwicklung, höhere Baudichten und Mehrfamilienhäuser statt Neubau auf der „grünen Wiese". Politisches Ziel ist eine Flächenkreislaufwirtschaft mit Netto-Null-Neuinanspruchnahme bis 2050, ein Zwischenziel von max. 30 Hektar/Tag bis 2030 wird aktuell deutlich verfehlt.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienakteure (Projektentwickler, Verwalter, Makler) sollten die politische Diskussion um Flächenverbrauch, Innenverdichtung und Sanierungspflichten beobachten, da zukünftig schärfere Regulierungen beim Neubau auf Außenflächen und stärkere Anreize für Bestandsnutzung und -sanierung zu erwarten sind.

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Info Immobilienwirtschaft 26. May 2026

HmbGVBl Nr. 17

Die Hamburgische Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird zum 1. Juli 2026 geändert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, den Datenschutz bei der Kaufpreissammlung (unverzügliche Löschung personenbezogener Daten), den Zugang zu grundstücksbezogenen Auskünften sowie die Erweiterung des Kreises auskunftsberechtigter Sachverständiger auf nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter. Zusätzlich wird die Veröffentlichung eines jährlichen Immobilienmarktberichts verpflichtend geregelt.

Frist: 1. July 2026

Makler und Sachverständige in der Grundstücksbewertung sollten die neuen Regelungen zur Auskunftsberechtigung (§ 9) und zur Nutzung der Kaufpreissammlung prüfen. WEG-Verwalter und Vermieter können ab 1. Juli 2026 grundstücksbezogene Auskünfte von einem erweiterten Kreis zertifizierter Gutachter einholen. Keine unmittelbaren Handlungspflichten für Standardbetriebe, jedoch Kenntnisnahme der geänderten Datenschutzregelungen empfohlen.

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Info Immobilienwirtschaft 26. May 2026

HmbGVBl Nr. 17

Die Hamburger Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird geändert. Betroffen sind Regelungen zur Bestellung von Mitgliedern, zum Verfahren bei Gutachten und Bodenrichtwerten sowie zu Abstimmungsmodalitäten. Für die Immobilienwirtschaft – insbesondere Makler und Vermieter, die Bodenrichtwerte und Grundstückswertgutachten als Marktgrundlage nutzen – kann dies mittelbar relevant sein, da sich Zusammensetzung und Arbeitsweise des Ausschusses ändern.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Betriebe. Makler und Verwalter in Hamburg sollten beobachten, ob sich die Änderungen auf die Qualität oder Verfügbarkeit von Bodenrichtwerten und Gutachten auswirken.

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Info Immobilienwirtschaft 26. May 2026

Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten

Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtslage zum Grillen in Mehrfamilienhäusern – auf Balkonen, Terrassen und in Gärten. Er behandelt mietvertragliche Grillverbote, WEG-Beschlüsse zur Regelung von Grilltagen sowie eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu zulässiger Grillhäufigkeit, Rauchimmissionen und Nachbarschutz. Für WEG-Verwalter und Vermieter sind insbesondere die Hinweise zu Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung und mietvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten relevant.

WEG-Verwalter sollten prüfen, ob eine Grillregelung in der Hausordnung per Beschluss der Eigentümerversammlung festgehalten ist. Vermieter können Grillverbote oder -einschränkungen mietvertraglich regeln. Bei Beschwerden sollten bestehende Urteile zur Grillhäufigkeit und zu Rauchimmissionen als Orientierung herangezogen werden.

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Info Gastgewerbe 21. May 2026

A 00015_Sanierung Neues Rathaus (zu Stadtratsantrag "Stopp der Sanierung des Neuen Rathauses! – Betrieb Ratskeller ausschreiben"

Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt, die Generalsanierung des Neuen Rathauses ab 2032 aus Haushaltsgründen zu stoppen. Der Betrieb des Ratskellers soll öffentlich ausgeschrieben werden – inklusive Übernahme der Raumsanierungskosten durch den Pächter –, um dort wieder einen gastronomischen Betrieb zu ermöglichen. Es handelt sich um einen politischen Antrag ohne unmittelbare Rechtswirkung; eine konkrete Ausschreibung ist noch nicht erfolgt.

Gastronomiebetriebe bzw. Gastronomen, die eine Pachtfläche in einer exponierten Münchner Innenstadtlage suchen, sollten die weitere Entwicklung dieses Antrags verfolgen und sich ggf. auf eine zukünftige Ausschreibung des Ratskellers vorbereiten.

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Info Immobilienwirtschaft 21. May 2026

Bayern will Verbot von Enteignungen durchsetzen

Bayern plant eine Bundesratsinitiative zur Verhinderung von Vergesellschaftungen privater Wohnungsunternehmen. Berlin hat ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen, das unter verfassungsrechtlichem Vorbehalt steht und bis zu 240.000 Mietwohnungen großer Konzerne sowie potenziell 29 Wohnungsgenossenschaften mit ~140.000 Wohnungen betreffen könnte. Mehrere Rechtsgutachten attestieren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit, während eine Expertenkommission des Berliner Senats die Vergesellschaftung für juristisch zulässig hält.

Keine unmittelbaren Handlungspflichten. Betroffene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Berlin sollten die weitere rechtliche und politische Entwicklung des Vergesellschaftungsrahmengesetzes sowie die Bundesratsinitiative Bayerns aktiv beobachten und ggf. rechtliche Beratung zu möglichen Auswirkungen auf den eigenen Bestand einholen.

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Info Immobilienwirtschaft 21. May 2026

Beschlussausfertigung § 125 zur Vorlage M 48 2026

Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat die Beratung zur Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 929 (Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße) vertagt. Die Vorlage M 48 wurde bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Für Eigentümer, Entwickler und Makler im betroffenen Gebiet ergibt sich derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf, jedoch sollte die weitere Entwicklung des Bebauungsplans beobachtet werden.

Keine sofortige Aktion erforderlich. Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler im Bereich Gutleutstraße/Erntestraße (Frankfurt) sollten den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens Nr. 929 bei der nächsten Stadtverordnetensitzung beobachten.

Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 21. May 2026

A 00014_Verkauf statt Erbpacht für genossenschaftliches Wohnen (zu Stadtratsantrag "Verkauf statt Erbpacht für genossenschaftliches Wohnen"

Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt, städtische Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen künftig zu verkaufen statt in Erbpacht zu vergeben. Begründet wird dies mit der erschwerten Kapitalmarktfinanzierung auf Basis bestehender Erbpachtkonditionen, die viele Projekte für Genossenschaften kaum noch umsetzbar machen. Der Antrag ist ein politischer Vorstoß ohne unmittelbare Rechtswirkung, könnte aber die Grundstücksvergabepraxis der LH München mittelfristig verändern.

Für Immobilienakteure (Verwalter, Vermieter, Projektentwickler) in München empfiehlt sich eine Beobachtung des weiteren Beschlussverlaufs. Wohnungsgenossenschaften sollten die Entwicklung aktiv verfolgen, da eine Änderung der Vergabepraxis neue Projektchancen eröffnen könnte.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter eine Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7), den Umbau einer Souterrainwohnung (Holbeinstr. 6), die Verlängerung einer Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus sowie eine Nutzungsänderung von Büros zu Arztpraxen. Die Bekanntmachungen ersetzen die Nachbarzustellung und eröffnen die einmonatige Klagefrist beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Für Gastronomen und Immobilienbetriebe (Vermieter, WEG-Eigentümer) in betroffenen Nachbarlagen kann dies Einspruchsrechte begründen.

Betroffene Nachbarn der genannten Anwesen (Gaißacher Str. 7, Holbeinstr. 6, Am Mitterfeld/Trudering, Truderinger Str. 330) prüfen, ob sie dem jeweiligen Vorhaben zugestimmt haben. Falls nicht, kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung (20.05.2026) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Akteneinsicht ist digital oder vor Ort bei der Lokalbaukommission München möglich.

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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Hanel-Torsch: Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen

Wiener Wohnen (städtischer Wohnbauträger Wien) erlaubt ab sofort allen Gemeindebau-Mieter*innen die Installation von Split-Klimaanlagen in Wohnungen und Geschäftslokalen, sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben erfüllt sind. Die Montage muss durch konzessionierte Fachbetriebe erfolgen; Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel sind einzuhalten. Kosten für Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung tragen die Mieter*innen selbst.

Kälte-/Klimabetriebe: Neue Auftragschancen im Wiener Gemeindebau prüfen; Konzessionsstatus sicherstellen, da fachgerechte Montage durch konzessionierte Firmen Pflicht ist. Immobilienverwaltungen/Vermieter im Wiener Gemeindebau: Neue interne Regelung von Wiener Wohnen beachten; Mieteranfragen nach dem definierten Genehmigungsverfahren bearbeiten und auf wienerwohnen.at verweisen.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 20. May 2026

Wohnen am Tempelhofer Feld: In Berlin dreht sich der Wind

In Berlin wächst die öffentliche Unterstützung für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes mit Wohnungsbau: Laut einer IHK-Umfrage (April 2026) befürworten 59 % der Berliner eine maßvolle Randbebauung. Die Initiative „Zuhause am Tempelhofer Feld" hat am 20.05.2026 ein konkretes städtebauliches Konzept mit rund 21.400 bezahlbaren Wohnungen auf 100 Hektar vorgestellt, das innerhalb von sechs Jahren realisiert werden könnte. Ein verbindlicher Beschluss oder eine Gesetzesänderung liegt noch nicht vor; das Tempelhof-Gesetz bleibt vorerst in Kraft.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienakteure (Investoren, Projektenwickler, Makler) in Berlin sollten die politische und planerische Entwicklung rund um das Tempelhofer Feld beobachten, da eine mögliche Gesetzesänderung erhebliche Marktpotenziale eröffnen würde.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 sowie die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7). Daneben werden Baugenehmigungen für Wohngebäude und Nutzungsänderungen bekanntgegeben, die für die Immobilienwirtschaft (Bauplanung, Umnutzungen) relevant sind. Eine Allgemeinverfügung zum Sporttauchen im Badesee Riem ist für die genannten Betriebstypen nicht relevant.

Gastronomiebetriebe und Immobilienakteure (Verwalter, Makler, Eigentümer) sollten prüfen, ob sie von den bekanntgemachten Baugenehmigungen in ihrem Umfeld betroffen sind (z. B. Nutzungsänderungen in der Nachbarschaft, Konkurrenz durch neue Beherbergungsbetriebe). Einsprüche gegen Baugenehmigungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 (UG und EG), Umnutzungen von Gewerbeflächen zu Wohneinheiten sowie Wohnungsneubauten. Betroffene Nachbarn (Miteigentümer) gelten mit Erscheinen des Amtsblatts als zugestellt; die Klagefrist beträgt einen Monat. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer/-verwalter in den betroffenen Liegenschaften besteht ggf. Handlungsbedarf bei Nachbareinwendungen.

Betroffene Nachbarn der genannten Grundstücke sollten prüfen, ob sie Einwände gegen die erteilten Baugenehmigungen haben und ggf. innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Gastronomiebetreiber mit Umbauvorhaben (Ledererstr. 5) sollten die Auflagen des Genehmigungsbescheids beachten.

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Info Gastgewerbe 20. May 2026

A 00012 Public Viewing Fußball-WM (zu Stadtratsantrag "Public Viewing zur Fußball-WM"

Der Münchner Stadtrat (SPD-Fraktion) beantragt die Ermöglichung eines öffentlichen Public Viewings zur Fußball-WM 2026 am Hans-Jochen-Vogel-Platz. Die Veranstaltung soll ohne Konsumzwang gestaltet werden, wobei das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ausdrücklich erlaubt sein soll. Gleichzeitig sollen regionale Gastronomiebetriebe aktiv eingebunden werden, um die lokale Wirtschaft zu stärken.

Münchner Gastronomiebetriebe können eine Einbindung in das geplante Public Viewing zur WM 2026 anstreben. Der Antrag sieht explizit die Beteiligung regionaler Gastronomiebetriebe vor – entsprechende Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung oder Olympiapark München GmbH empfehlenswert.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 19. May 2026

Beschlussausfertigung § 45 zur Vorlage B 38 2026

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat einen Zwischenbericht über ein Flusswärmepumpen-Projekt am Main im Ortsbezirk 1 zur Kenntnis genommen. Das Projekt zielt auf die Nutzung von Flusswärme des Mains zur günstigen und klimafreundlichen Energieversorgung ab. Derzeit handelt es sich um einen reinen Zwischenbericht ohne unmittelbare Handlungspflichten; die Entwicklung ist jedoch für Wärmepumpen-Handwerker und Immobilieneigentümer im betroffenen Gebiet zu beobachten.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpen-Kompetenz sowie Immobilieneigentümer im Ortsbezirk 1 sollten die weitere Projektentwicklung verfolgen, da sich daraus künftig Anschlussmöglichkeiten oder Förderprogramme ergeben könnten.

Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 19. May 2026

14. Wiener Gemeinderat (6)

Der Wiener Gemeinderat hat den Flächenwidmungsplan im Plandokument Nr. 8381 (13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising) mehrheitlich beschlossen. Diskutiert wurden Fragen zu Schutzzonen, Verdichtung und einem umstrittenen Bauvorhaben im Bereich des Napoleonwaldes. Ein Antrag auf Ausweitung der Schutzzonen fand keine Mehrheit.

Immobilienprojektentwickler und Bauträger im 13. Wiener Gemeindebezirk (Hietzing) sollten die neu beschlossene Flächenwidmung (Plandokument Nr. 8381) sowie die geltenden Schutzzonen prüfen, bevor neue Bauvorhaben geplant oder Grundstücke erworben werden.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 19. May 2026

Beschlussausfertigung § 54 zur Vorlage B 53 2026

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung nimmt einen Zwischenbericht des Magistrats zur Kenntnis, der die stärkere Berücksichtigung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Mietspiegelerhebung zum Thema hat. Dies betrifft die Weiterentwicklung des Frankfurter Mietspiegels und könnte künftig Auswirkungen auf Mietpreise in Abhängigkeit von der Energieeffizienzklasse eines Gebäudes haben. Vermieter und Hausverwaltungen in Frankfurt sollten die weitere Entwicklung dieses Vorhabens beobachten.

Keine unmittelbare Handlungspflicht. Vermieter und Hausverwaltungen sollten den Fortgang des Verfahrens zur Mietspiegelreform in Frankfurt verfolgen, da eine stärkere Gewichtung energetischer Merkmale die Einordnung von Mietobjekten und damit zulässige Miethöhen beeinflussen kann.

Frankfurt PARLIS Beschlüsse · Quelle → · Details →

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