Das Münchener Amtsblatt Nr. 10/2017 enthält öffentliche Bekanntmachungen zu Baugenehmigungen (Sanierung/Umbau eines Büro- und Wohnhauses, Christophstr. 10/Seitzstr. 8) sowie eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken. Für Immobilienakteure (insbesondere WEG-Verwalter und Nachbarn betroffener Grundstücke) sind die Einspruchsfristen von einem Monat relevant. Der nichtamtliche Teil enthält Buchbesprechungen zu Rechtskommentaren (u.a. WEG, BGB Sachenrecht), die für die Immobilienwirtschaft von nachgeordnetem Informationsinteresse sind.
Betroffene Nachbarn und Grundstückseigentümer der genannten Flurstücke (Christophstr. 10/Seitzstr. 8 sowie Pasing) sollten prüfen, ob sie Klage bzw. Widerspruch innerhalb der Monatsfrist ab Bekanntmachung einlegen möchten. Akteneinsicht ist bei der Lokalbaukommission München möglich.
Das Münchner Amtsblatt vom 30. März 2017 enthält Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 2118, Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten) sowie zu erteilten Bau- und Teilbaugenehmigungen für Wohnanlagen in München. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lief vom 3. April bis 3. Mai 2017. Darüber hinaus finden sich Straßenbenennungen und eine Bürgerversammlungsankündigung ohne direkten Handlungsbedarf für die Betriebstypen.
Frist: 3. May 2017
Immobilienwirtschaft (Eigentümer, Verwalter, Entwickler) im Bereich Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten sollte die ausgelegten Planungsunterlagen prüfen und ggf. bis 03.05.2017 Äußerungen einreichen. Betroffene Nachbarn der genehmigten Bauvorhaben (Fallstr. 34–36 bzw. Caubstr. 11) können innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 9/2017 enthält überwiegend kommunale Bekanntmachungen zu Straßenwidmungen, Emissionsdaten der Stadtwerke München sowie Buchbesprechungen. Für Immobilienpraktiker (Vermieter und Verwalter) potenziell relevant sind zwei besprochene Fachbücher: „Betriebskosten in der Praxis" (Noack/Westner, 8. Aufl., Haufe 2016) und der Mietrechtskommentar „Miete" (Blank/Börstinghaus, 5. Aufl., Beck 2017) mit Erläuterungen zur Mietpreisbremse und aktuellem BGH-Mietrecht. Direkte Rechts- oder Handlungspflichten für Betriebe werden im Text nicht begründet.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vermieter und Hausverwaltungen können die genannten Fachbücher zur Aktualisierung ihres Wissens zu Betriebskostenabrechnung und Mietrecht (inkl. Mietpreisbremse) heranziehen.
Die Landeshauptstadt München leitet ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) für das Gebiet Haldenseestraße im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach ein. Geplant ist die Entwicklung einer sanierungsbedürftigen Siedlung zu einem Wohnquartier mit ca. 760 Wohneinheiten, sozialen Einrichtungen und Grünflächen. Die Öffentlichkeit konnte vom 27. März bis 10. April 2017 Einsicht nehmen und Äußerungen einbringen.
Frist: 10. April 2017
Für Immobilieneigentümer und -investoren im betroffenen Gebiet (Haldenseestraße, Bad-Schachener-Straße, Hechtseestraße, Krumbadstraße): Planungsunterlagen prüfen und ggf. Stellungnahme im Beteiligungsverfahren einreichen (Frist war 10.04.2017 – für aktuelle Vorhaben: Bebauungsplanfortschritt beobachten).
Das Münchner Amtsblatt vom März 2017 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen, Vorbescheide und den Erlass des Bebauungsplans Nr. 2087a (Inkrafttreten 20. Februar 2017) für ein Gebiet rund um den Georg-Brauchle-Ring. Ebenfalls bekannt gemacht werden Baugenehmigungen für Neubauten und Sanierungen (u. a. Frauenstr. 26, Fritz-Erler-Str., Balanstr. 73) sowie ein positiver Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Luftschutzbunkers zum Museum. Die Bekanntmachungen sind relevant für Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler als Nachbarn oder Beteiligte in den betroffenen Gebieten, da Klagefristen von einem Monat ab Zustellung laufen.
Betroffene Nachbarn und Immobilieneigentümer in den genannten Münchner Gebieten sollten prüfen, ob sie von den Baugenehmigungen oder dem neuen Bebauungsplan betroffen sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Einsichtnahme in die Akten ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Blumenstraße 28b bzw. 19) nach Terminvereinbarung möglich.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Frist: 1. January 2026
Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.
Die Landeshauptstadt München hebt per Satzung zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete im Westend (Block 7 und Block 18) auf und stellt vorbereitende Untersuchungen für weitere Sanierungsgebiete gemäß § 141 BauGB ein. Zusätzlich werden zwei Baugenehmigungen (Neubau Einfamilienhaus Fauststraße, DG-Neubau/-Ausbau Oettingenstraße) öffentlich bekannt gemacht. Diese Vorgänge sind primär für Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Münchener Stadtgebieten relevant, da die Aufhebung von Sanierungsgebieten Auswirkungen auf Ausgleichsbeträge, Vorkaufsrechte und baurechtliche Pflichten haben kann.
Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Gebieten (Block 7 und Block 18, Westend München; Fauststraße Perlach; Oettingenstraße Schwabing) sollten prüfen, ob ihre Liegenschaften betroffen sind. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen sanierungsrechtliche Bindungen (z. B. Genehmigungspflichten nach §§ 144, 145 BauGB). Betroffene Nachbarn der Baugenehmigungen können innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält zwei Bekanntmachungen: eine Satzung zur Wahl der Seniorenvertretung (ohne Relevanz für die betrachteten Betriebstypen) sowie die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2072a für das Gebiet Boschetsrieder Straße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Machtlfinger Straße in München. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (Beschluss vom 16.12.2015). Für Immobilieneigentümer und -entwickler im betroffenen Gebiet gelten Fristen nach §§ 44 und 215 BauGB für Entschädigungsansprüche und Rügen von Verfahrensfehlern.
Frist: 8. December 2017
Eigentümer und Entwickler von Grundstücken im Bebauungsplangebiet (Boschetsrieder Str./Drygalski-Allee/Kistlerhofstr./Machtlfinger Str., München) sollten den Plan einsehen und prüfen, ob Entschädigungsansprüche (§ 44 BauGB, Frist: 3 Jahre nach Kalenderjahr des Vermögensnachteils) oder Rügen von Verfahrensfehlern (§ 215 BauGB, Frist: 1 Jahr ab Bekanntmachung) geltend gemacht werden müssen. Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, München.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen) im Bereich Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide, darunter einen Vorbescheid für eine Bäckerei mit Café, Hotel und Produktion (Hans-Fischer-Str. 9). Betroffene Grundstückseigentümer, Nachbarn und Gewerbetreibende konnten bis 13. Februar 2017 Stellungnahmen abgeben. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (4 und 9) können die geplanten Nutzungsänderungen und Bauvorhaben standortrelevant sein.
Frist: 13. February 2017
Betroffene Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende (insb. Gastronomen) in den Münchner Stadtbezirken 4 (Schwabing-West) und 9 (Neuhausen-Nymphenburg) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder Betriebe vom Bebauungsplanverfahren Nr. 1954 bzw. der Flächennutzungsplanänderung betroffen sind, und ggf. fristgerecht Stellungnahmen einreichen. Frist war der 13.02.2017 (abgelaufen).
Die Landeshauptstadt München setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 per öffentlicher Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Steuerpflichtige ohne individuellen Bescheid zahlen die Grundsteuer in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2017) bzw. als Jahreszahler am 1. Juli 2017. Der Großteil des Textes betrifft ein Planfeststellungsverfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der S-Bahn-Station München Rosenheimer Platz, das für die betrachteten Betriebstypen nicht unmittelbar relevant ist.
Frist: 15. February 2017
Immobilieneigentümer und Vermieter in München sollten prüfen, ob sie einen individuellen Grundsteuerbescheid für 2017 erhalten haben. Falls nicht, gilt die Grundsteuer aus 2016 als festgesetzt und ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält im nichtamtlichen Teil ausschließlich Buchbesprechungen juristischer Fachwerke. Für die Immobilienwirtschaft potenziell relevant ist die besprochene Publikation zu den 35. Mietrechtstagen, die Rechtsfragen zum Mietvertragsende behandelt (u. a. verhaltensbedingte Kündigung, Schutzinstrumente für gekündigte Mieter, Beendigung von Geschäftsraummietverhältnissen). Es handelt sich um reine Fachliteraturnachweise ohne unmittelbaren Handlungsbedarf.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienprofis (Vermieter, Hausverwaltungen, Makler) können die besprochenen Fachpublikationen – insbesondere den Tagungsband zu den 35. Mietrechtstagen – zur Weiterbildung und Rechtssicherheit nutzen.
Das Münchner Amtsblatt vom 20. Dezember 2016 enthält mehrere Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungen in München, darunter einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Stadtbezirk Sendling-Westpark (Nr. 2017b) zur Schaffung von Wohnnutzung auf einem ehemaligen Fruchtgroßhandels-Gelände. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 29.12.2016 bis 31.01.2017. Daneben sind öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen (Reitknechstr. 10: Umnutzung Lagerhalle zu Mehrzweckhallen, befristet bis 31.12.2018) enthalten, die für Eigentümer, Nachbarn und Immobilienfachleute relevant sein können.
Frist: 31. January 2017
Immobilienwirtschaftliche Akteure (Makler, Verwalter, Investoren) in München-Sendling/Mittersendling sollten die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2017b einsehen und bei Bedarf bis 31.01.2017 Äußerungen einreichen. Betroffene Nachbarn der Baugenehmigung Reitknechstr. 10 können innerhalb eines Monats Klage einlegen.
Das BVL erlässt eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB, die das Inverkehrbringen veganer Sojabohnen-Getränke mit Schokoladengeschmack sowie Zusatz von Vitamin D (max. 0,75 µg/100 ml) und Calcium (max. 120 mg/100 ml) aus EU/EWR-Staaten in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Gastronomiebetriebe, die solche Produkte importieren, verarbeiten oder anbieten (z. B. als Heißgetränk-Alternativen), müssen die genannten Höchstgehalte einhalten. Abweichungen von nationalen Vorschriften sind gemäß § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.
Frist: 18. June 2026
Gastronomiebetriebe, die vegane Schokoladen-Sojagetränke mit Vitamin-D- und Calcium-Zusatz einsetzen oder anbieten, müssen sicherstellen, dass die Gehalte von 0,75 µg Vitamin D/100 ml und 120 mg Calcium/100 ml nicht überschritten werden. Etwaige Abweichungen von nationalen Kennzeichnungsvorschriften sind nach § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.
Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 18.05.2026 B8 · Details →
Das Münchner Amtsblatt Nr. 35/2016 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter die Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für Veranstaltungsräume mit Biergarten (Wilhelm-Hale-Str. 38) bis 31.12.2018 sowie eine Nutzungsänderung für einen Kontaktladen (Balanstr. 34). Nachbarn können gegen die Bescheide innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erheben; ein Widerspruchsverfahren im Baurecht existiert nicht mehr. Die Bekanntmachungen sind primär für betroffene Nachbarn und Eigentümer der genannten Anwesen relevant, nicht für die breite Betriebslandschaft.
Frist: 31. December 2018
Betreiber von Gastronomiebetrieben (z. B. Biergarten Wilhelm-Hale-Str. 38) und betroffene Immobilieneigentümer/-verwalter in der Nachbarschaft der genannten Anwesen sollten prüfen, ob sie als Nachbarn klagebefugt sind, und ggf. innerhalb der einmonatigen Klagefrist ab Zustellung handeln. Für den Biergarten-Betreiber gilt: Befristung läuft zum 31.12.2018 aus – rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen.
Die SWM Versorgungs GmbH veröffentlicht im Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) ihre allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden (Grund- und Ersatzversorgung) sowie Sondertarife (M-Strom Direkt, M-Ökostrom, M-Strom business etc.), gültig ab 1. Februar 2017. Speziell aufgeführt ist auch ein Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) mit HT- und NT-Arbeitspreisen. Die Preisblätter sind für alle Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet München relevant, die Strom im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beziehen.
Frist: 1. February 2017
Betriebe im Versorgungsgebiet München sollten prüfen, ob sie von den neuen Tarifen betroffen sind (insbesondere bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung) und ggf. ihre Energieverträge und Kostenkalkulationen anpassen. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpenanlagen sollten den spezifischen Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) prüfen.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 34/2016 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen zu Baugenehmigungen und Vorbescheiden in München (u. a. Am Jagdweg 6, Berg-am-Laim-Str. 115 sowie Nymphenburger Str. 64). Betroffen sind baurechtliche Verfahren nach BayBO und BauGB, darunter Abstandsflächenregelungen, Nachbarzustellungen und planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfungen. Eines der Vorhaben umfasst explizit auch Gastronomie als Nutzungsart (Neubau von Gewerbe, Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie und Tiefgarage an der Berg-am-Laim-Str.).
Immobilienwirtschaft (Verwalter, Vermieter, Makler) und betroffene Eigentümer in den genannten Stadtbezirken sollten prüfen, ob sie als Nachbarn oder Miteigentümer von den Bauvorhaben betroffen sind und ggf. fristgerecht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben (Frist: 1 Monat ab Zustellung/Bekanntmachung). Für Gastronomiebetreiber besteht kein direkter Handlungsbedarf; das Gastronomie-Element betrifft lediglich die planungsrechtliche Nutzungsart eines Neubauprojekts.
Der Text enthält einen baurechtlichen Vorbescheid der Landeshauptstadt München (Lokalbaukommission, November 2016) zu einem Neubauvorhaben an der Nymphenburgerstraße. Es geht um Abstandsflächen nach BayBO, die planungsrechtliche Unzulässigkeit einer Tiefgarage sowie die Nachbarbeteiligung mehrerer Eigentümergemeinschaften nach WEG per öffentlicher Bekanntmachung. Für WEG-Verwalter und betroffene Eigentümer ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Klagefrist: ein Monat ab Zustellung) relevant.
Betroffene WEG-Eigentümer und deren Verwalter sollten prüfen, ob nachbarrechtliche Belange berührt sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einlegen. Akteneinsicht ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung möglich (Termin per E-Mail oder Telefon).
Das Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) enthält einen behördlichen Vorbescheid zu einem konkreten Bauvorhaben an der Nymphenburger Straße in München. Es werden Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von nachträglicher Wärmedämmung (max. 25 cm) an Bestandsgebäuden, zu Abstandsflächen nach BayBO sowie zur Neuerrichtung eines Büro- und Geschäftshauses beantwortet. Für Eigentümer und Verwalter von Bestandsimmobilien relevant: Wärmedämmung bis 25 cm gilt als abstandsflächenneutrales Vorhaben und ist planungsrechtlich zulässig, ohne dass Abweichungen nach Art. 63 BayBO erforderlich sind.
Eigentümer und Verwalter von Bestandsimmobilien in Bayern können nachträgliche Wärmedämmung bis max. 25 cm an Fassaden und Dachflächen ohne gesonderte Abweichungsgenehmigung nach BayBO anbringen, sofern nachbarliche Belange und ggf. Denkmalschutz unberührt bleiben. Bei größeren Umbau- oder Neubauvorhaben ist ein Vorbescheid bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.
Das Münchner Amtsblatt Nr. 10/2017 veröffentlicht mehrere Bebauungsplan-Verfahren (u. a. Nr. 1609, 2092, 2093, 2098) sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide für verschiedene Stadtbezirke Münchens. Für Immobilienprofis (Makler, Verwalter, Investoren) relevant sind insbesondere die öffentlichen Auslegungen und frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Einwendungsfristen bis zum 22. Mai 2017 umfassen. Darüber hinaus tritt der Bebauungsplan Nr. 1609 (Hanns-Seidel-Platz/Fritz-Erler-Straße) mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Frist: 22. May 2017
Immobilienprofis und -eigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (3, 12, 22) sollten die ausgelegten Bebauungsplanentwürfe einsehen und ggf. fristgerecht bis zum 22. Mai 2017 Einwendungen einreichen. Für den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1609 gilt: Entschädigungsansprüche nach §§ 39–42 BauGB müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Der Artikel ist ein Interview zur Real Estate Arena (REA) 2026, einer Fachmesse für die mittelständische Immobilien- und Baubranche. Themen sind Megatrends wie KI, bezahlbarer Wohnraum, Innenstadtentwicklung und neue Geschäftsmodelle. Es handelt sich um eine Veranstaltungsvorschau ohne unmittelbaren Compliance- oder Handlungsbedarf für Betriebe.
Kein direkter Handlungsbedarf. Immobilienunternehmen können die REA 2026 als Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung in Betracht ziehen.