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Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter
Wien führt zum 1. Januar 2027 eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen ein. Bestehende Anbieter haben bis Ende Q1 2027 eine Übergangsfrist, neue Anbieter müssen sich ab 1. Januar 2027 registrieren. Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer dürfen nicht mehr auf Plattformen wie Airbnb angeboten werden; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro pro Fall.
Frist: 31. March 2027
Alle Wiener Vermieter, die Wohnungen auf Kurzzeitvermietungsplattformen (Airbnb, booking.com etc.) anbieten, müssen sich ab 1. Januar 2027 im neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregister (WKVRG) registrieren lassen. Bestandsanbieter müssen ihre Registrierung bis 31. März 2027 abgeschlossen haben. Ohne Registrierungsnummer ist das Einstellen von Inseraten nicht mehr möglich. Prüfen Sie, welche Ihrer Wohnungen kurzzeitvermietet werden, und leiten Sie das Registrierungsverfahren rechtzeitig ein.
Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.
Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.
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