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Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter
Wien führt eine Bauwerksbuch-Pflicht für Altbauten ein. Eigentümer von Gebäuden vor 1919 müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch erstellen und registrieren lassen; für Gebäude von 1919–1945 gilt die Frist bis Ende 2030. Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand von Bauteilen und dient der Planung von Instandhaltungen und Sanierungen.
Frist: 31. December 2027
Eigentümer von vor 1919 errichteten Gebäuden: Bauwerksbuch bis 31.12.2027 von qualifizierter Person (Ziviltechniker, Baumeister oder beeideter Sachverständiger) erstellen lassen und Bestätigung über Erstellung sowie Erstprüfung im Datenportal der Wiener Baupolizei (MA 37) registrieren. Eigentümer von Gebäuden 1919–1945: Bauwerksbuch bis 31.12.2030 erstellen und registrieren.
Wien veröffentlicht einen Leitfaden zum außenliegenden Sonnenschutz an Gebäudefassaden und nennt besondere Anforderungen für Schutzzonen: Für die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen in diesen Bereichen ist eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei erforderlich. Das Dokument bietet Orientierung für Eigentümer, Planer und Verwalter bei der Auswahl und Gestaltung von Sonnenschutzsystemen.
Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen in Wien, die außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden in Schutzzonen anbringen möchten, müssen eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei einreichen. Der Sonnenschutz muss architektonisch auf die Fassade abgestimmt werden.
Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.
Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.
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