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Immobilienwirtschaft

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. July 2026

Materialien zur 89.Sitzung : d19-3390.pdf [ 35,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert einen Antrag zur Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts mit Preisbremse, Kündigungsschutz und Kappungsgrenzen. Der Senat soll bis zum 31.12.2026 über Maßnahmen berichten, darunter Bundesinitiativen und ein Berliner Gewerbemietenmonitoring. Dies betrifft Inhaber gewerblicher Mietflächen in besonders angespannten Lagen.

Frist: 31. December 2026

Gewerbemieter sollten die Entwicklung von Gewerbemietrecht und landesspezifischen Schutzmaßnahmen in Berlin verfolgen. Vermieter und Betreiber gewerblicher Immobilien sollten mögliche künftige Regulierungen von Mietpreisen und Kündigungsschutz antizipieren. Die geplanten Maßnahmen sind derzeit noch Anträge ohne verbindliche Geltung.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 2. July 2026

Materialien zur 88. und 89.Sitzung : d19-3307.pdf [ 32,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt, ein einheitliches Verfahren für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts bei nicht unerheblichen Missständen zu entwickeln. Vermieter und Eigentümer müssen mit standardisierten Prüfschritten (formale Prüfung, Verdachtsprüfung, Vor-Ort-Begehung, Mietereinbindung) rechnen. Der Senat hat bis 31. Juli 2026 über die Umsetzung zu berichten.

Frist: 31. July 2026

Vermieter und Eigentümer in Berlin sollten sich auf ein neues, einheitliches Vorkaufsrechtsverfahren vorbereiten. Dieses sieht standardisierte Prüfschritte und eine systematische Einbindung von Mietern vor. Die genauen Verfahrensdetails werden bis Ende Juli 2026 vorliegen.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 16. June 2026

„Zum Jagen tragen“ – Beschlussersetzung in der Doppelhaus-GdWE

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 28.05.2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einen Anspruch auf Beseitigung rechtswidrig vorgenommener baulicher Veränderungen haben, auch wenn Ansprüche gegen den Störer verjährt sind. Die GdWE bleibt grundsätzlich verpflichtet, gegen solche Veränderungen vorzugehen und kann die Beseitigung auf gemeinschaftliche Kosten beschließen.

Hausverwalter und WEG-Verwalter sollten sicherstellen, dass die GdWE zeitnah gegen rechtswidrige bauliche Veränderungen durch Wohnungseigentümer vorgeht, um Verjährungsrisiken zu vermeiden. Außerdem sollte beachtet werden, dass zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen grundsätzlich durch vorherigen Beschluss gestattet sein müssen.

VDIV · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 10. June 2026

AeA 19150 Die Linke (zu Stadtratsantrag "(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191 Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich), Adams-Lehmann-Straße (nördlich) -Satzungsbeschluss-"

Ein Münchner Stadtrat-Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 2191 fordert eine Quote von 40 % geförderten Wohnraum statt ursprünglicher 10 % im München Modell Miete. Der Plan betrifft ein Areal südlich der Saarstraße und soll die Schaffung von etwa 100 statt nur 25 geförderten Wohnungen ermöglichen.

Immobilienentwickler und Vermieter im Planungsgebiet München-Saarstraße sollten die neuen Vorgaben zur Quote geförderten Wohnraums im München Modell Miete berücksichtigen, falls der Bebauungsplan verabschiedet wird.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 10. June 2026

75. Städtetag in Leoben: Ludwig: „Aus einer Krise spart man sich nicht heraus“

Der Österreichische Städtetag 2026 diskutiert kommunale Finanzierungsfragen, darunter eine Reform der Grundsteuer mit geplanter Erhöhung der Hebesätze von 500 auf 750 Prozent (prognostizierte Mehreinnahmen: 396 Millionen Euro jährlich). Dies betrifft Immobilienbesitzer und Vermieter durch höhere Grundsteuerlasten.

Informieren Sie sich über geplante Grundsteuerreformen in Österreich und deren potenzielle Auswirkungen auf Ihre Immobilienbestände und Mietkalkulationen. Beobachten Sie die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 10. June 2026

AeA 19144 Die Linke (zu Stadtratsantrag "(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199 Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Lui-senstraße (östlich), Schellingstraße (südlich) -Satzungsbeschluss-"

Der Münchner Stadtrat beschließt einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 2199, der die Quote für geförderten Wohnungsbau von 10 % auf 40 % erhöht und diesen über das München-Modell Miete umzusetzen vorsieht. Dies betrifft Immobilienentwickler und Vermieter im Planungsgebiet Arcisstraße/Heßstraße/Luisenstraße/Schellingstraße durch neue Vorgaben zur Wohnraumförderung.

Immobilienentwickler und Vermieter im genannten Planungsgebiet müssen sicherstellen, dass 40 % der neu entstehenden Wohnbaugeschossfläche als geförderter Wohnraum im Rahmen des München-Modells Miete realisiert werden.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 10. June 2026

AeA 00461 Die Linke (zu Stadtratsantrag "Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?"

Der München Stadtrat diskutiert die Situation der Sozialwohnungen und fordert eine dauerhafte Bindung geförderter Wohnungen nach österreichischem Vorbild. Der Bestand an Sozialwohnungen ist von 118.000 (1985) auf unter 50.000 gesunken; ein Änderungsantrag zielt auf bundesweite Regelungen für unbegrenzte Sozialbindung ab. Dies betrifft Vermieter und Hausverwaltungen bei der zukünftigen Verwaltung und Vermietung geförderter Wohnungsbestände.

Vermieter und Hausverwaltungen sollten zukünftige bundesrechtliche Änderungen zur dauerhaften Sozialbindung von Wohnungen beobachten und ihre Mietverträge und Verwaltungsrichtlinien entsprechend anpassen. Für München-tätige Unternehmen: Beratung zu potenziellen Auswirkungen auf Bestandsverwaltung einplanen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 10. June 2026

Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht

Die Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt bestehen (20 Stunden alle 3 Jahre), wird aber für Immobilienmakler gestrichen. Der Bundestag stimmt am 11. Juni über das Bürokratierückbaugesetz ab. Die Nachweispflicht gegenüber der Behörde wird entschärft, die Aufbewahrungsfrist von Nachweisen auf 3 Jahre verkürzt.

Frist: 11. June 2026

Wohnimmobilienverwalter müssen die Fortbildungspflicht (20 Stunden/3 Jahre) weiterhin erfüllen und Nachweise für 3 Jahre aufbewahren. Immobilienmakler können die Weiterbildungspflicht zukünftig ignorieren. Nach Gesetzesverabschiedung müssen Prozesse entsprechend angepasst werden.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 10. June 2026

AeA 19024 Die Linke (zu Stadtratsantrag "Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2190 Engadiner Straße (südlich), Schweizer Platz (nörd-lich), Graubündener Straße (östlich) -Satzungsbeschluss-"

Der Münchner Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 2190 für den Bereich Engadiner Straße/Schweizer Platz mit einer Quote von 40 % gefördertem Wohnungsbau (München Modell Miete). Dies betrifft Immobilienentwickler und Projektträger, die in diesem Planungsgebiet Wohnungen errichten möchten und die Förderquote beachten müssen.

Projektträger und Immobilienentwickler müssen bei der Planung und Realisierung von Neubauvorhaben in diesem Planungsgebiet mindestens 40 % der Wohnbaugeschossfläche als geförderter Wohnraum im München Modell Miete realisieren.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 8. June 2026

Digitale Reife im Facility Management nimmt zu

Die Lünendonk-Studie 2026 analysiert die Top-25-Facility-Service-Unternehmen in Deutschland mit moderatem Marktwachstum von 6,3 %. Das neue KRITIS-Dachgesetz erhöht regulatorische Anforderungen und treibt die Nachfrage nach professionellen Facility Services in der Immobilienbewirtschaftung. Digitalisierung und Datenverfügbarkeit sind zentrale Herausforderungen der Branche.

Immobilienverwaltungen sollten die steigenden Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes zum Schutz kritischer Infrastrukturen beachten und Facility-Service-Partner entsprechend bewerten.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 8. June 2026

Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Grundlagenbescheid

Der BGH hat mit Urteil vom 20.05.2026 (VIII ZR 6/24) entschieden, dass die einjährige Abrechnungsfrist für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) bei laufendem Einspruchsverfahren gegen einen Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid oder Einheitswertbescheid) nicht läuft. Das Abrechnungshindernis besteht so lange fort, bis der Vermieter Kenntnis erlangt, ob und inwieweit der Grundsteuerbescheid infolge des Einspruchs geändert wird. Die dreimonatige Nachforderungsfrist beginnt erst nach Wegfall dieses Hindernisses.

Vermieter und Hausverwaltungen müssen bei laufenden Einspruchsverfahren gegen Grundlagenbescheide (Einheitswert, Steuermessbetrag) die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb der regulären Jahresfrist vorlegen. Sie sollten jedoch unmittelbar nach Klärung des Einspruchsverfahrens – spätestens innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses – die Grundsteuer nachberechnen und gegenüber den Mietern abrechnen. Den Vorbehalt einer Nachberechnung in laufenden Abrechnungen ausdrücklich aufnehmen.

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Info ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 8. June 2026

Hitzemalbuch und HOT-Check: gut durch heiße Zeiten kommen

Wien bietet HOT-Checks und Förderprogramme (bis zu 50 % Kostenabdeckung) für Hitzeschutzmaßnahmen wie Außenjalousien, Rollläden und Markisen an. DIE UMWELTBERATUNG berät Hausverwaltungen, Hausbesitzer und Betriebe kostenlos zu Gebäudebegrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen. Ein kostenloses Webseminar für Betriebe findet am 9. Juni 2026 zum Thema „Umgang mit Hitze – Klimaanpassung im Betrieb" statt.

Frist: 9. June 2026

Hausverwaltungen, Immobilienbesitzer und gastgewerbliche Betriebe sollten sich über Hitzeschutzmaßnahmen informieren und von den Wiener Förderungen und kostenlosen Beratungsangeboten zur Gebäudebegrünung und Klimaanpassung profitieren. Betriebe können am kostenlosen Webseminar am 9. Juni 2026 teilnehmen.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikGastgewerbeImmobilienwirtschaft 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Land Berlin fördert über das Programm BENE 2 (EFRE-Mittel) Maßnahmen zu Energieeffizienz, klimafreundlicher Sanierung, erneuerbaren Energien, Umwelt- und Energiemanagementsystemen sowie Klimaanpassung. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln; mindestens 60 % sind durch öffentliche oder private Mittel zu finanzieren. Antragsberechtigte Unternehmen – darunter potenziell Kälte-/Klimabetriebe, Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer/-verwalter – können projektbezogene Zuwendungen für entsprechende Investitionen beantragen.

Prüfen, ob eigene Investitionsvorhaben (z. B. energetische Sanierung, effiziente Kälteanlagen, Wärmesysteme) unter die Förderschwerpunkte 1–6 des BENE-2-Programms fallen, und ggf. eine Projektskizze bzw. einen Förderantrag stellen. Details zum Antragsverfahren und zu Fördervoraussetzungen unter www.berlin.de/EFRE.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 5. June 2026

Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an

Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen und eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) angekündigt. Die Verordnung regelt bundeseinheitlich den Einsatz von wiederaufbereitetem Bauschutt und Aushub in technischen Bauwerken; eine rechtssichere Regelung zum sogenannten „Abfallende" für mineralische Recycling-Baustoffe steht jedoch weiterhin aus. Im Rahmen der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen Entbürokratisierung und Digitalisierung des Vollzugs verbessert werden.

Frist: 30. June 2027

Immobilienunternehmen und Bauträger sollten die geplante Novelle der ErsatzbaustoffV sowie die Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (bis Mitte 2027) im Blick behalten, da sich daraus neue Anforderungen und ggf. auch Erleichterungen beim Einsatz von Recycling-Baustoffen bei Bau- und Sanierungsprojekten ergeben können. Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Berliner Amtsblatt veröffentlicht eine Förderrichtlinie (BENE-Programm) mit mehreren Förderschwerpunkten für Energieeffizienz, Klimaanpassung und Umweltschutz in Berlin. Für Kälte-/Klimatechnik-Betriebe ist Förderschwerpunkt 1 direkt relevant, da Kälte-/Klimatechnologie explizit als förderungswürdiger Bereich genannt wird (Mindestförderung ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten, Einsparung von mind. 30 % Primärenergie/THG-Emissionen erforderlich). Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer können ebenfalls Fördermittel für energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden (Heizungsumstellung, Gebäudehülle, erneuerbare Energien) sowie Umwelt-/Energiemanagementsysteme beantragen.

Berliner Betriebe aller drei Typen sollten prüfen, ob geplante Investitionen in Energieeffizienz, Kälte-/Klimatechnik oder Gebäudesanierung über das BENE-Förderprogramm (www.berlin.de/bene) bezuschusst werden können. Kälte-/Klimabetriebe sollten aktuelle Förderaufrufe zu Förderschwerpunkt 1 beobachten. Eine Energieeffizienzanalyse durch einen zertifizierten Energieexperten ist Fördervoraussetzung.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf GastgewerbeImmobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz regelt strenge Pflichten bei ungenehmigter Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken (z. B. als Ferienwohnung oder gewerbliche Unterkunft). Wer Wohnraum zweckentfremdet, muss mit Wohnzuführungsgeboten, Wiederherstellungsgeboten, Treuhändereinsetzung und Registrierungspflichten rechnen. Besonders relevant ist §11, der für alle Anbieter und Bewerber von Ferienunterkünften oder kurzzeitig vermieteten Räumen (auch über Plattformen) eine Registriernummernpflicht vorschreibt.

Vermieter und Gastronomen, die Wohnraum oder Räumlichkeiten in Berlin als Ferienunterkunft oder für wechselnde Kurzzeitnutzung anbieten oder bewerben (auch über Buchungsplattformen), müssen sich vorab bei der zuständigen Behörde registrieren und die zugeteilte Registriernummer gut sichtbar in allen Angeboten und Werbemitteln angeben. Ungenehmigt zweckentfremdeter Wohnraum muss zurückgeführt werden; bei Nichtbefolgung droht Treuhändereinsetzung auf eigene Kosten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Der Text analysiert umfassend die Berliner Mietrechtsregulierungen: Mietpreisbremse (§558 BGB), Kappungsgrenzenverordnung (15 % in 3 Jahren), Mietendeckel (für verfassungswidrig erklärt 2021), Kündigungssperrfristen nach Umwandlung (bis 10–12 Jahre), Zweckentfremdungsverbot sowie Milieuschutzgebiete mit Umwandlungsgenehmigungs- und Vorkaufsrechtspflichten. Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin sind durch zahlreiche dieser Regelungen unmittelbar in ihrer Mietpreisgestaltung und Verwaltungspraxis betroffen. Makler sind durch die Genehmigungspflicht bei Umwandlungen und die eingeschränkte Vorkaufsrechtspraxis in Erhaltungsgebieten relevant berührt.

Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin müssen die geltende Kappungsgrenze von 15 % (innerhalb von 3 Jahren) bei Mieterhöhungen beachten, Mietpreisbremse bei Neuvermietungen einhalten und die kostenlose Mietpreisprüfstelle (seit 03.03.2025) im Blick behalten. Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten ist eine Genehmigung erforderlich; Kündigungssperrfristen (bis zu 12 Jahre in Milieuschutzgebieten) sind zwingend zu beachten. Zweckentfremdung als Ferienwohnung bedarf einer Genehmigung nach dem ZwVbG.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 82. und 87.Sitzung : d19-3031.pdf [ 3,1 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus analysiert die Wohnungsnotlage in Berlin und beschreibt den Einsatz wohnungspolitischer Instrumente seit 2011. Zentral ist die Verlängerung und Neuauflage der Mietpreisbegrenzungsverordnung: Eine weitere Mietenbegrenzungsverordnung trat am 1. Juni 2025 in Kraft, die die Angebotsmiete bei Neuvermietung auf max. 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB) beschränkt. Daneben werden Belegungsbindungen, Zweckentfremdungsverbote, Milieuschutz und der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Eigentumswohnungen als weiterhin aktive Instrumente benannt.

Frist: 1. June 2025

Private Vermieter in Berlin müssen bei Neuvermietungen prüfen, ob die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigt (Mietpreisbremse gemäß §556d BGB). Die neue Mietenbegrenzungsverordnung gilt seit 1. Juni 2025. Zudem sind Zweckentfremdungsverbot und Milieuschutzregelungen weiterhin zu beachten. WEG-Verwalter und Makler sollten die Auswirkungen auf Wiedervermietung und Energieausweis-/Förderthemen im Blick behalten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 75. und 76. und 87.Sitzung : d19-2745.pdf [ 36,0 KB ]

Der Berliner Antrag der Grünen fordert eine grundlegende Reform der Förderbedingungen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, u. a. ein jährliches Förderziel von 1.000 Wohnungen, transparentere IBB-Verfahren, verbindliche Fristen und finanzierungsfähige Erbbauverträge. Die Maßnahmen betreffen primär Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger in Berlin. Für die allgemeine Immobilienwirtschaft (Vermieter, Verwalter, Makler in Frankfurt/Deutschland) ist die Relevanz derzeit gering, da es sich um einen noch nicht beschlossenen Berliner Parlamentsantrag handelt.

Frist: 30. April 2026

Für Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger in Berlin: Entwicklung im Berliner Abgeordnetenhaus beobachten. Sollte der Antrag beschlossen werden, können neue, verbesserte Förderwege über die IBB genutzt werden (frühzeitige Förderaussagen, flexible Eigenkapitalquoten, angepasste Erbbauverträge). Derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Betriebe außerhalb Berlins.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. June 2026

Materialien zur 87.Sitzung : d19-3269.pdf [ 3,1 KB ]

Der Berliner Abgeordnetenhaus-Antrag der Fraktion Die Linke fordert eine grundlegende Überarbeitung der Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen), insbesondere die Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten (Kosten der Unterkunft nach SGB II/XII/AsylbLG) an die realen Berliner Marktmieten. Weitere Maßnahmen betreffen die Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten, die Aktualisierung der Heizkostenrichtwerte nach Heizspiegel 2025 sowie das proaktive Vorgehen gegen rechtswidrig überhöhte Mieten (§ 556d BGB, § 5 WiStG). Für Vermieter und Hausverwaltungen relevant, da die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen direkte Auswirkungen auf Mietzahlungen von Grundsicherungsempfängern und die Rechtsdurchsetzung bei Mietpreisüberhöhungen hat.

Frist: 31. August 2026

Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin sollten die Entwicklung der AV-Wohnen-Richtwerte beobachten: Eine Anhebung der Angemessenheitsgrenzen (KdU) würde Mietverhältnisse mit Grundsicherungsempfängern erleichtern. Zudem droht bei rechtswidrig überhöhten Mieten (§ 556d BGB, § 5 WiStG) ein proaktives Vorgehen des Landes Berlin; eigene Mietpreisgestaltung auf Rechtskonformität prüfen. Bericht an das Abgeordnetenhaus bis 31. August 2026 erwartet – Umsetzungsschritte danach möglich.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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