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Kälte- & Klimatechnik – München

Kälteanlagenbauer, Klimatechnik-Handwerksbetriebe

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt ab 21. Juli 2026 bis 31. Dezember 2030. Sie enthält präzise technische Mindestanforderungen für Gebäudedämmung, Fenster, Lüftungsanlagen und Klimatechnik mit definierten U-Wert-Grenzwerten und Effizienzklassen. Anlagenbauer und Immobilieneigentümer müssen die neuen Anforderungen bei Modernisierungen beachten, um Fördermittel zu erhalten.

Frist: 21. July 2026

Überprüfen Sie Ihre Angebote und Leistungsverzeichnisse für Lüftungs-, Klima- und Wärmerückgewinnungsanlagen gegen die neuen Mindestanforderungen (z. B. Pel,Vent-Werte, Wärmebereitstellungsgrad ηWBG, DIN-Normen). Aktualisieren Sie Ihre Fachunternehmererklärungen und Herstellernachweise bis 21. Juli 2026. Bei geplanten Sanierungen prüfen Sie die neuen U-Wert-Limits für Außenwände (0,20 W/m²K), Fenster (0,95 W/m²K) und andere Bauteile.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Info ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 25. August 2026

Klimaanlage wird zum Verkaufsargument

Der BGH hat im Juli 2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich den Einbau eines Klima-Splitgeräts verlangen können, sofern keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfolgen. Bei Eingriffen in die Fassade oder Außenwände bleibt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Nachfrage nach Klimaanlagen ist im Hitzesommer 2026 stark angewachsen, während das Angebot deutlich niedriger bleibt.

WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften sollten ihre Genehmigungsprozesse für Klimageräte überprüfen und klarstellen, welche Installationen zustimmungspflichtig sind (bauliche Veränderungen) und welche nicht (z.B. innenliegende Geräte). Installateure von Kältetechnik sollten diese BGH-Entscheidung bei der Kundenberatung berücksichtigen.

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Handlungsbedarf Kälte- & Klimatechnik 10. August 2026

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Ein neuer Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt regelt die Ausbildungsvergütung und Arbeitsbedingungen für Auszubildende. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. Januar 2027 im ersten Lehrjahr auf 1.185,00 Euro, im zweiten auf 1.245,00 Euro und im dritten auf 1.345,00 Euro monatlich.

Frist: 1. January 2027

Lohnlisten und Ausbildungsverträge zum 1. Januar 2027 überprüfen und anpassen; sicherstellen, dass die neuen Vergütungssätze gemäß § 4 ab 01.01.2027 gezahlt werden; bei Überstundenvergütung ab 529 Stunden im Dreimonatszeitraum die Auszahlung nach Entgeltgruppe 1 prüfen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 10.08.2026 B6 · Details →

Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 6. August 2026

Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Neue Nichtwohngebäude über 250 m² müssen ab 1.1.2027 Solaranlagen haben, ab 2028 folgen Bestandsgebäude nach Größe und Art, ab 2030 auch Wohngebäude. Ausnahmen existieren, wenn Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie ab sofort für jeden Neu- oder Umbau von Nichtwohngebäuden über 250 m² (ab 2027) oder von Wohngebäuden (ab 2030), ob eine Solarpflicht greift. Dokumentieren Sie für Bestandsgebäude Größe und Nutzungstyp; bei geplanten Modernisierungen prüfen Sie, ob Änderungen nach § 36 GModG eine Solarpflicht auslösen. Prüfen Sie Ausnahmegründe (technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar) und halten Sie diese dokumentiert.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 23. July 2026

Wie schnell darf ein Gesetz kommen? Karlsruhe hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) verworfen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) trat am 10.7.2026 in Kraft und ersetzt die 65-Prozent-Regel für Heizungsanlagen durch neue Anforderungen. Die Entscheidung bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens und damit die Gültigkeit der Heizungsgesetze.

Frist: 10. July 2026

Vermieter, Hausverwalter und Kälte-/Klimabetriebe sollten sich mit den neuen Anforderungen des GModG vertraut machen und ausstehende Heizungsmodernisierungen entsprechend den neuen Regeln planen. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel erfordert möglicherweise Anpassungen bei geplanten Sanierungen.

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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 23. July 2026

BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen

Der Artikel stellt neue Online-Rechner zur BEG-Förderung für Wärmepumpentausch vor, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft ist. Die Förderung wurde angepasst: maximal 22.400 Euro Zuschuss für Einfamilienhäuser und bis zu 16.800 Euro für bestimmte Einkommensgruppen. Mehrere kostenlose Tools helfen Eigentümern zu ermitteln, ob eine Wärmepumpe geeignet und wirtschaftlich ist.

Wärmepumpenbetriebe (Kälte-Klima-Handwerk) und Immobilieneigentümer sollten die neuen BEG-Förderrichtlinien und Online-Rechner prüfen, um Angebote und Sanierungsplanungen entsprechend anzupassen und Fördermöglichkeiten bei Kundenberatungen zu berücksichtigen.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 3. June 2026

EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, in Kraft seit 28.05.2024) legt verbindliche Fristen für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden fest, darunter Solarpflichten ab 2027, Mindestsanierungsquoten für Nichtwohngebäude (16 % bis 2030, 26 % bis 2033) und klimaneutrale Neubauten ab 2030. Die Bundesregierung plant die 1:1-Umsetzung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das GEG schrittweise ablösen soll. Für Kälte- und Klimatechnik-Betriebe entstehen durch die verschärften Energieeffizienzanforderungen und die Sanierungswelle signifikante Marktchancen und neue technische Anforderungen.

Frist: 1. January 2027

Immobilienwirtschaft: Sanierungsfahrplan für Bestands- und Neubauprojekte an EPBD-Fristen ausrichten; Solarpflicht ab 2027 sowie E-Ladeinfrastrukturpflicht bei Neubauten/Renovierungen einplanen; GModG-Gesetzgebungsverfahren beobachten. Kälte-/Klimabetriebe: Angebotsstrategie auf steigende Nachfrage nach effizienten Klima- und Wärmepumpensystemen im Rahmen der Sanierungswelle vorbereiten; neue Energieeffizienz-Normvorgaben für Anlagen im Blick behalten.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. June 2026

Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor

Das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung setzt im Gebäudesektor auf Förderanreize statt Ordnungsrecht – u. a. einen 10-%-Bonus für Worst Performing Buildings (BEG) und die Stärkung der Wärmennetzförderung (BEW). Die geplante GEG-Reform (GModG) ermöglicht ab 2029 weiterhin Gas-/Ölheizungen bei anteiligem Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe; die 65-%-Erneuerbare-Pflicht (§ 71 GEG) wurde verschoben. Der Expertenrat für Klimafragen bewertet das Programm als unzureichend und drängt auf Nachbesserungen.

Immobilienbetriebe (Vermieter, WEG-Verwalter) sollten die Entwicklung der GEG-Reform (GModG) und der BEG-Förderkonditionen eng verfolgen, um Sanierungsplanungen und Heizungsinvestitionen an den sich ändernden Rahmenbedingungen auszurichten. Kälte-/Klimabetriebe sollten Förderprogramme für Wärmepumpen (sozial gestaffelte Boni) und Wärmenetze (BEW) als Akquise- und Beratungsgrundlage nutzen und Kunden über die verschobene 65-%-Regel informieren.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 29. May 2026

Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau

Die Insolvenzzahlen in der deutschen Immobilienwirtschaft sind im Q1 2026 um 13,5 % auf 554 Fälle gestiegen, wobei das Segment „Gebäude" (Ausbau bis Facility Management) mit +24,9 % besonders stark betroffen ist. Ursachen sind auslaufende Niedrigzinskredite, gesunkene Objektwerte sowie Materialkostenexplosionen infolge gestörter Lieferketten (u. a. Polyethylenknappheit durch den Iran-Krieg), die bestehende Werkverträge belasten. Für die zweite Jahreshälfte 2026 wird ein weiterer Anstieg von ~15 % im Ausbausegment erwartet, ohne Aussicht auf eine Trendwende.

Immobilienunternehmen, Hausverwaltungen und Vermieter sollten die Bonität ihrer Dienstleister und Handwerkspartner sorgfältig prüfen und Werkverträge auf Preisanpassungsklauseln für steigende Materialkosten überprüfen bzw. neu verhandeln. Kälte- und Klimabetriebe sowie andere Ausbaugewerke sollten Forderungsausfallrisiken gegenüber Bauträgern absichern (z. B. Bürgschaften, kürzere Zahlungsziele) und die eigene Liquiditätsplanung anpassen.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 28. May 2026

"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt

Das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432" wurde nach dem Neustart im November 2025 bereits wieder für Neuanträge geschlossen, da die Mittel von 75 Millionen Euro für 2026 ausgeschöpft sind. Wohnungsunternehmen, WEGs und Gebäudeeigentümer können Zuschüsse von bis zu 75 % (bei Haushaltsnot bis zu 90 %) erhalten, sofern bereits eingereichte Anträge noch bearbeitet werden. Neue Anträge sind ab sofort nicht mehr möglich.

Frist: 28. May 2026

Keine neuen Anträge mehr möglich. Wer einen Antrag gestellt hat, aber noch keine Zusage erhalten hat, sollte den Bearbeitungsstatus bei der KfW prüfen. Bereits bewilligte Zuschüsse sind nicht betroffen. Auf Wiederauflage des Programms für 2027 achten.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 28. May 2026

Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen

Die Bundesnetzagentur plant ab 2029 höhere Netzentgelt-Grundpreise für Betreiber von PV-Anlagen (Prosumenten). Gleichzeitig will Wirtschaftsministerin Reiche die fixe EEG-Einspeisevergütung abschaffen, was laut IW-Studie insbesondere kleine und mittlere Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern unwirtschaftlich machen würde. Aktuelle Einspeisevergütungssätze (gültig 1.2.2026–31.7.2026) sowie steuerliche Regelungen für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke werden dargestellt.

Frist: 31. July 2026

Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen mit PV-Anlagen oder Mieterstromprojekten sollten die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen neu bewerten und die weitere Entwicklung der EEG-Reform sowie der Netzentgeltsystematik beobachten. Kälte-/Klimabetriebe, die PV-gekoppelte Systeme (z. B. Wärmepumpen, Klimaanlagen) planen oder installieren, sollten Kunden auf veränderte Förderbedingungen hinweisen. Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beachten – bei Verstößen drohen Bußgeld und Verlust der EEG-Vergütung.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 21. May 2026

GModG: Hamburg fordert Länderöffnungsklausel

Hamburg fordert im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) des Bundes eine Länderöffnungsklausel, um strengere Landesvorschriften für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungsanlagen einführen zu können. Das GModG soll das bisherige GEG (Heizungsgesetz) ablösen und Eigentümern wieder die freie Wahl der Heizungsart – inkl. Öl und Gas – ermöglichen, was Hamburg als unvereinbar mit seinem Klimaneutralitätsziel 2040 sieht. Für Vermieter und Eigentümer in Hamburg drohen damit potenziell schärfere Auflagen beim Heizungstausch als auf Bundesebene vorgesehen; für Kälte- und Klimatechnikbetriebe bleibt der Fokus auf Wärmepumpen als bevorzugte Heiztechnologie politisch relevant.

Immobilieneigentümer und Vermieter in Hamburg sollten die weitere Gesetzgebung zum GModG und mögliche Hamburger Landesregelungen für Heizungsanlagen eng verfolgen. Kälte- und Klimatechnikbetriebe sollten die potenziell weiterhin starke Nachfrage nach Wärmepumpen in Hamburg einkalkulieren und Fachkräfte sowie Zertifizierungen entsprechend vorhalten.

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Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Die Entgelttransparenz-Richtlinie wird Gesetz!

Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTranspRL) muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und verpflichtet Arbeitgeber jeder Größe zur Offenlegung von Gehaltsspannen im Recruiting, zur Beantwortung umfassender Auskunftsverlangen von Beschäftigten sowie – ab 100 Mitarbeitern – zu regelmäßigen Berichtspflichten über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder (diskutiert wird eine Analogie zur DSGVO mit bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes) sowie ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Unternehmen aller Branchen sollten umgehend ihre Vergütungsstrukturen analysieren und ein geschlechtsneutrales, dokumentiertes Vergütungssystem einführen.

Frist: 7. June 2026

1. Sofortige Analyse der bestehenden Vergütungsstrukturen inkl. Sondervergütungsbestandteile und Prüfung auf Gender Pay Gap. 2. Entwicklung bzw. Anpassung eines objektiven, geschlechtsneutralen Vergütungssystems mit definierten Gehaltsbändern für (nahezu) jede Position. 3. Überarbeitung des Bewerbungsprozesses (Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen, Verbot der Nachfrage nach früherer Gehaltsentwicklung). 4. Einführung von Prozessen für Auskunfts-, Informations- und Berichtspflichten – spätestens bis 7. Juni 2026.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Frist: 1. January 2026

Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.

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Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH München erhöht ab dem 01.01.2017 die Wasserpreise (Verbrauchspreis: 1,6799 €/m³ brutto) sowie die Grundpreise für Hausanschlüsse gestaffelt nach Zählergröße. Zudem werden die Fernwärmepreise ab 01.01.2017 angepasst (Arbeitspreis Heizwassernetz: 64,49 €/MWh brutto; Grundpreis: 44,65 €/kW und Jahr). Diese Änderungen betreffen alle Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet München, die Wasser und/oder Fernwärme von der SWM beziehen.

Frist: 1. January 2017

Betriebe und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet der SWM München sollten die neuen Wasser- und Fernwärmetarife ab 01.01.2017 in ihre Kostenplanung und Nebenkostenabrechnungen einkalkulieren. Vermieter müssen die geänderten Betriebskosten korrekt auf Mieter umlegen.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH veröffentlicht im Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) ihre allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden (Grund- und Ersatzversorgung) sowie Sondertarife (M-Strom Direkt, M-Ökostrom, M-Strom business etc.), gültig ab 1. Februar 2017. Speziell aufgeführt ist auch ein Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) mit HT- und NT-Arbeitspreisen. Die Preisblätter sind für alle Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet München relevant, die Strom im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beziehen.

Frist: 1. February 2017

Betriebe im Versorgungsgebiet München sollten prüfen, ob sie von den neuen Tarifen betroffen sind (insbesondere bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung) und ggf. ihre Energieverträge und Kostenkalkulationen anpassen. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpenanlagen sollten den spezifischen Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) prüfen.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 18. May 2026

Neubauförderung EH55-Plus: Frist endet am 30. Juni

Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – EH55-Plus" läuft planmäßig zum 30. Juni 2026 aus; Anträge sind nur noch bis dahin möglich (vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel von 800 Mio. Euro). Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im EH55-Standard mit 100 % erneuerbarer Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpen), mit Krediten bis 100.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Zinssatz ab 1 % p. a. Bauherren und Investoren müssen den Antrag vor Vorhabenbeginn stellen; Gebäude mit Öl- oder Gasheizung sind ausgeschlossen.

Frist: 30. June 2026

Immobilien-Akteure (Bauherren, Investoren, Wohnungsunternehmen) und Kälte-/Klimabetriebe (Wärmepumpen-Planung/-Installation) sollten Förderanträge bei der KfW (Programm 297/298 bzw. 299) bis spätestens 30.06.2026 stellen. Baugenehmigung muss bereits vorliegen; Kaufverträge dürfen erst ab 16.12.2025 geschlossen sein. Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.

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Info Kälte- & Klimatechnik 17. May 2026

Amtsblatt_31_X3.pdf

Die Firma werkkraft GmbH hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Absorptionskältemaschinen (je 787 kW Kälteleistung) sowie temporären Rückkühlwerken beantragt. Die standortbezogene Vorprüfung nach UVPG ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Vorgang ist ein Beispiel für das Genehmigungsverfahren beim Betrieb gewerblicher Kälteanlagen unter Immissionsschutzrecht.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Betriebe; der Vorgang dient als Referenz für das Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG bei der Errichtung größerer Kälteanlagen. Betreiber vergleichbarer Anlagen sollten prüfen, ob für eigene Vorhaben eine entsprechende Genehmigungspflicht besteht.

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Info Kälte- & Klimatechnik 17. May 2026

Amtsblatt_11_X3.pdf

Die Heinrich Klimaszewski-Blettner GbR betreibt am Standort Ortlindestr. 6, München, eine Wärmepumpen- und Kühlanlage und beantragt eine Erhöhung der jährlichen Grundwasserentnahme von 170.000 m³ auf 260.000 m³ zur Deckung des Heizbedarfs und zur Trinkwassererwärmung. Die thermische Nutzung zu Kühlzwecken wird aufgegeben. Eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist; eine wasserrechtliche Erlaubnis nach BayWG ist dennoch notwendig.

Betreiber von Wärmepumpen- und Kühlanlagen mit Grundwassernutzung in Bayern müssen bei Änderung der Entnahmemengen eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG beantragen und ggf. eine UVP-Vorprüfung durchlaufen. Dieser Fall dient als Referenzbeispiel für entsprechende Genehmigungsverfahren.

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 13. May 2026

Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Kabinett hat am 13.5.2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG ablösen soll. Kernpunkte sind: Technologieoffenheit beim Heizungstausch (Gas- und Ölheizungen wieder zulässig), eine schrittweise „Bio-Treppe" mit steigenden Pflichtanteilen klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, neue Sanierungspflichten für energetisch schlechte Nichtwohngebäude bis 2030/2033 sowie eine hälftige Aufteilung der CO₂- und Biogasmehrkosten zwischen Vermietern und Mietern ab 2028/2029. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren, der Abschluss ist vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 geplant.

Frist: 1. January 2029

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter müssen sich auf neue Heizungsregeln und die Bio-Treppe (ab 2029) sowie auf die hälftige Kostenaufteilung für CO₂- und Biogaskosten (ab 2028/2029) vorbereiten. Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit schlechter Energiebilanz müssen Sanierungsmaßnahmen bis 2030 (schlechteste 16 %) bzw. 2033 (schlechteste 26 %) einplanen. Kälte-/Klimabetriebe sollten die Nachfrage nach Wärmepumpen- und Hybridheizungssystemen als Geschäftschance im Auge behalten und sich über neue technische Anforderungen (Solar Keymark, Hybridnachweise) informieren.

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Häufige Fragen

Was ändert sich durch die neue F-Gas-Verordnung? +

Die EU-F-Gas-Verordnung schreibt schrittweise Reduktionen von fluorierten Treibhausgasen vor. Kälte- und Klimatechnikbetriebe müssen Sachkundenachweise aktuell halten und bestimmte Kältemittel bis zu festgelegten Fristen auslaufen lassen.

Welche Zertifizierungen brauche ich als Kälteanlagenbauer? +

Für Tätigkeiten an Kälteanlagen mit F-Gasen ist ein Sachkundenachweis gemäß EU-Verordnung 2015/2067 Pflicht. Amtsecho informiert über Änderungen bei Zertifizierungsanforderungen, Förderprogrammen (BAFA/KfW) und Meldepflichten.

Wie behalte ich Änderungen bei Förderprogrammen im Blick? +

BAFA und KfW ändern Förderbedingungen für Wärmepumpen und Klimatechnik regelmäßig. Amtsecho scannt diese Quellen automatisch und benachrichtigt Sie bei relevanten Änderungen.

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