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Info Immobilienwirtschaft 14. August 2026

Mietenregulierung schadet Berlins Wohnungsmarkt

Eine Studie des Ifo-Instituts analysiert die langfristigen Auswirkungen des Berliner Mietendeckels und der Enteignungsdebatte auf Investitionsverhalten, Neubau und Sanierung. Die Studie zeigt, dass bereits die Erwartung zusätzlicher Regulierung Kaufpreise senkt und Wohnungsunternehmen zum Rückzug bewog — ein warnendes Beispiel für die Bedeutung von Regulierungssicherheit am Wohnungsmarkt.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 14. August 2026

abl_2026_34_2213_2252_online.pdf

Das Berliner Bezirksamt Neukölln ordnet Maßnahmen zur Rattenbekämpfung am Hermannplatz an. Betriebe, die dort Lebensmittel lagern oder verarbeiten (insbesondere Marktstandbetreiber), müssen Lebensmittel vor Rattenzugriff schützen und Abfälle in geschlossenen Behältnissen lagern. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden; die Regelung gilt bis 30. Juni 2027.

Frist: 30. June 2027

Marktstandbetreiber und Catering-Betriebe am Hermannplatz müssen überprüfen, ob ihre Lebensmittellagerung und Abfallwirtschaft die Anforderungen erfüllen: Lebensmittel müssen unzugänglich für Ratten gelagert sein, Abfallbehältnisse müssen geschlossen sein. Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation empfohlen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 13. August 2026

GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt

Die GEIG-Novelle verschärft ab 1.1.2027 die Anforderungen für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Hausverwalter und Eigentümer müssen nun bei Neubauten und Renovierungen deutlich höhere Anteile der Stellplätze mit Vorverkabelung ausstatten und intelligentes Laden unterstützen. Die Ausnahmeschwelle steigt von 7 % auf 10 % der Gesamtgebäudekosten; für Gebäude mit Bauanträgen bis 31.12.2026 gilt noch die alte Fassung.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie alle laufenden Bauprojekte und Renovierungsvorhaben auf deren geplanten Baubeginn: Ist der Bauantrag bis 31.12.2026 einzureichen, gelten noch die alten Anforderungen des GEIG 2021; ab 1.1.2027 greifen die neuen Pflichten mit erhöhten Vorkabelungs- und Ladeinfrastruktur-Quoten. Überprüfen Sie bei Bestandsgebäuden ab 20 Stellplätzen die Verpflichtung zur Nachrüstung (1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze oder 50 % Leitungsinfrastruktur). Nutzen Sie die Antragsfrist bis 10.11.2026 für das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

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Info Immobilienwirtschaft 12. August 2026

V 01263 Muenchner Wohnen BE A1-5 (zu Stadtratsvorlage "Wohnen in München Anpassung von In-House-Vergaben städtischer Grundstücke an die Münchner Wohnen GmbH"

Der Münchner Stadtrat hat Anpassungen bei der Wohnungsbauförderung für die städtische Münchner Wohnen GmbH beschlossen. Aufgrund des de facto Stopps der staatlichen Wohnungsbauförderung und reduzierter städtischer Mittel werden die Wohnbauarten und Förderquoten für mehrere Neubauprojekte angepasst – etwa beim Werksviertel WA 1, wo der Anteil im München-Modell-Miete entfällt und stattdessen mehr Mietwohnraum im Konzeptionellen Mietwohnungsbau mit erhöhtem Teuerungsausgleich realisiert wird.

Vermieter und Hausverwaltungen sollten zur Kenntnis nehmen, dass die städtischen Entwicklungsgebiete (Werksviertel, Neufreimann, Freiham Nord, Zschokkestraße) mit deutlich reduzierten Förderanteilen entwickelt werden und der Anteil an frei finanzierten Mietwohnungen steigt. Dies kann Auswirkungen auf die zukünftige Marktmietentwicklung in diesen Quartieren haben.

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Info Immobilienwirtschaft 12. August 2026

Sanierter Altbau kann als Neubau gelten

Der BGH hat entschieden, dass sanierte Altbauten, die zuvor unbewohnbar waren, unter die Neubau-Ausnahmeregelung der Mietpreisbremse fallen können, sofern die Wiederherstellung mit erheblichem Bauaufwand (mindestens ein Drittel der Neubaukosten) verbunden war und die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals (wieder) vermietet wurde. Dies eröffnet Vermietern eine Gestaltungsmöglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen, wenn die Sanierungskosten nachgewiesen werden können.

Bei Vermietung von umfassend sanierten Altbauten, die vor der Sanierung unbewohnbar waren, sollte die Dokumentation der Sanierungskosten und des Zeitpunkts der Erstnutzung nach dem 1.10.2014 überprüft werden, um bei Mietsteitigkeiten den Anspruch auf Ausnahme von der Mietpreisbremse geltend machen zu können.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 10. August 2026

Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Energieausweise: Vermietung von Wohnungen ist neu mit Energieausweis-Vorlage bei Mietvertragsverlängerungen verbunden; größere Renovierungen (über ein Viertel der Gebäudehülle oder des Werts) erfordern ebenfalls einen Ausweis. Die neuen Ausweise müssen erweiterte Pflichtangaben enthalten und ab 1.1.2027 digital und maschinenlesbar sein. Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Frist: 1. January 2027

Vor 1.1.2027: Alle ab diesem Datum neu erstellten Energieausweise müssen den Anforderungen des GModG §§ 79-88c entsprechen. Vermieter müssen ab 1.1.2027 bei Mietvertragsverlängerungen einen gültigen Energieausweis vorhalten. Makler müssen Ausstellungsdatum in kommerziellen Anzeigen angeben und digitale Ausweise zum Standard machen. Eigentumsvorlagen ändern sich: Vor 2027 ausgestellte Ausweise müssen künftig den Rechtsstand in der Kopfzeile ausweisen (sofern nach 1.11.2020 erstellt).

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Handlungsbedarf Kälte- & Klimatechnik 10. August 2026

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Ein neuer Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt regelt die Ausbildungsvergütung und Arbeitsbedingungen für Auszubildende. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. Januar 2027 im ersten Lehrjahr auf 1.185,00 Euro, im zweiten auf 1.245,00 Euro und im dritten auf 1.345,00 Euro monatlich.

Frist: 1. January 2027

Lohnlisten und Ausbildungsverträge zum 1. Januar 2027 überprüfen und anpassen; sicherstellen, dass die neuen Vergütungssätze gemäß § 4 ab 01.01.2027 gezahlt werden; bei Überstundenvergütung ab 529 Stunden im Dreimonatszeitraum die Auszahlung nach Entgeltgruppe 1 prüfen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 10.08.2026 B6 · Details →

Info Immobilienwirtschaft 7. August 2026

Lichtsteuerung in Nichtwohngebäuden: EPBD-konform sparen

Die EPBD erweitert die Anforderungen an Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme in Nichtwohngebäuden. Intelligente Lichtsteuerung wird künftig zu einem integralen Bestandteil nachhaltiger Gebäudekonzepte, nicht mehr als isoliertes Gewerk. Planer, Betreiber und Eigentümer müssen Beleuchtung in übergreifende Automationskonzepte einbinden – besonders in Bestandsgebäuden eine Herausforderung bei fehlenden Kommunikationsstrukturen.

Bei Modernisierungen und Sanierungen von Nichtwohngebäuden Lichtsteuerung ab sofort als Bestandteil der Gebäudeautomation planen und nicht als isoliertes Einzelgewerk ausschreiben; in Bestandsgebäuden vorhandene Automationskonzepte, Sensor- und Kommunikationsinfrastruktur überprüfen und dokumentieren.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 6. August 2026

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Das Deutsche Lebensmittelbuch wurde bei den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse angepasst. Konkret wurden die Anforderungen an Zutaten (Aufgüsse, Soßen, Cremes), tiefgefrorene Fischerzeugnisse in Panade oder Backteig sowie deren Bezeichnung neu definiert. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und müssen von allen Betrieben beachtet werden, die Fischerzeugnisse herstellen oder ausgeben.

Überprüfen Sie Ihre Speisekarten, Rezepturen und Produktbezeichnungen für Fischerzeugnisse auf Konformität mit den neuen Leitsätzen. Besonders bei panieren oder im Backteig zubereiteten Fischgerichten sowie bei Saucen und Marinaden müssen die neuen Mindestanteile und Bezeichnungsvorgaben beachtet werden (z. B. Mindestfischanteil 65 % für Fischstäbchen und panierte Filets, 50 % für Backfisch und Fisch mit Auflage).

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 06.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 6. August 2026

Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Neue Nichtwohngebäude über 250 m² müssen ab 1.1.2027 Solaranlagen haben, ab 2028 folgen Bestandsgebäude nach Größe und Art, ab 2030 auch Wohngebäude. Ausnahmen existieren, wenn Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie ab sofort für jeden Neu- oder Umbau von Nichtwohngebäuden über 250 m² (ab 2027) oder von Wohngebäuden (ab 2030), ob eine Solarpflicht greift. Dokumentieren Sie für Bestandsgebäude Größe und Nutzungstyp; bei geplanten Modernisierungen prüfen Sie, ob Änderungen nach § 36 GModG eine Solarpflicht auslösen. Prüfen Sie Ausnahmegründe (technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar) und halten Sie diese dokumentiert.

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Info Gastgewerbe 6. August 2026

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Das Bundesministerium für Landwirtschaft aktualisiert die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Krebs- und Weichtiere sowie deren Erzeugnisse. Die Änderungen präzisieren die Zusammensetzungsanforderungen für Aufgüsse, Marinaden, Soßen und Cremes sowie anwendbare Rechtsverweise und beziehen sich auf Richtlinien für Herstellungsverfahren und Produktdefinitionen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 06.08.2026 B2 · Details →

Info Immobilienwirtschaft 5. August 2026

Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch

Der BGH hat entschieden, dass eine fehlende Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Vormieter nicht auf die Höhe der Vormiete im Folgemietverhältnis durchschlägt. Die im vorherigen Mietverhältnis vereinbarte Miete bleibt wirksam, wenn die Modernisierung tatsächlich stattgefunden hat. Der Vermieter ist lediglich zeitweise gehindert, sich darauf gegenüber dem betroffenen Vormieter zu berufen.

Vermieter sollten die Auskunftspflichten nach § 556g Abs. 1a BGB beachten und erforderliche Informationen über Vormiete und Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form erteilen, um die Sanktionen (zeitweise Unzulässigkeit der höheren Miete) zu vermeiden.

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Info Immobilienwirtschaft 4. August 2026

Auch Absenkungsbeschlüsse lassen sich „versenken“ – der Umlaufbeschluss wiederum „versenkt“ gegebenenfalls die Anfechtungsklage!

Der BGH hat in einem Urteil vom 17.7.2026 entschieden, dass die Anfechtung eines Absenkungsbeschlusses nach § 23 Abs. 3 WEG unzulässig wird, sobald der darauf aufbauende Umlaufbeschluss bestandskräftig ist. Das Urteil klärt, dass Absenkungsbeschlüsse anfechtbar sind, ihre Anfechtung aber praktisch gegenstandslos wird, wenn die Wohnungseigentümer bereits die anvisierte Maßnahme beschlossen haben.

WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte sollten das Umlaufverfahren zeitnah nach dem Absenkungsbeschluss durchführen und die Bestandskraft abwarten. Anfechtungskläger müssen frühzeitig erkennen, wann ein Angriff auf Absenkungsbeschlüsse noch sinnvoll ist. GdWE-Vertreter sollten die Hauptsacheerledigungserklärung prüfen und ggf. Klageabweisung beantragen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. August 2026

CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt ab 29.7.2026 die Heizungstechnik neu und ändert die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern. Ab 1.1.2028 müssen Vermieter, die eine neue Gasheizung oder ähnliche Anlage einbauen, die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten mit dem Mieter teilen – statt bisher gestaffelt nach Energieeffizienzklasse. Eine Härtefallregelung für Kleinvermieter mit bis zu 6 Wohnungen ist unter fünf Bedingungen möglich.

Frist: 1. January 2028

Vermieter müssen überprüfen, ob und wann sie neue Heizungsanlagen einbauen möchten, da die hälftige Kostenteilung bei Gasnetzentgelte und CO2 ab 1.1.2028 greift. Informationspflichten gegenüber Mietern sind zu beachten (Textform), insbesondere bei Inanspruchnahme der Härtefallregelung oder bei Mietern mit Selbstversorgung. Dokumentation der Voraussetzungen für Härtefallregelung empfohlen.

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Dringend Immobilienwirtschaft 3. August 2026

Förderstopp für barrierefreien Umbau

Das KfW-Förderungsprogramm 455-B für barrierefreien Umbau (Zuschüsse bis 6.250 Euro) wurde nach Wiederauflegung am 8. April 2026 wegen sehr hoher Nachfrage mit sofortiger Wirkung zum 30. Juli 2026 gestoppt. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet und erhalten Zusagen; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 geplant.

Frist: 30. July 2026

Immobilieneigentümer, die barrierefreie Umbauten planen, sollten sofort prüfen, ob noch ein Antrag gestellt werden kann. Für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer: Beachten Sie die WEG-rechtlichen Vorgaben bei Barrierefreiheitsmaßnahmen (privilegierte Maßnahmen nach § 13 WEG, ggf. Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich). Informieren Sie betroffene Eigentümer über die Alternative des KfW-Kredits 159.

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Info Immobilienwirtschaft 3. August 2026

Neues Heizungsgesetz soll im September vor Gericht

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und ermöglicht weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen unter Bedingungen (CO2-neutrale Brennstoffe ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Die Deutsche Umwelthilfe plant eine Verfassungsbeschwerde im September 2026, da das Gesetz das Klimaneutralitätsziel bis 2045 gefährdet.

Vermieter und Hausverwaltungen sollten das GModG und die laufende Verfassungsbeschwerde beobachten. Bei Heizungstausch ist zu beachten, dass Gasheizungen noch möglich sind, aber ab 2029 CO2-neutrale Brennstoffe nutzen müssen und ab 2028 eine Grüngasquote anfällt.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 31. July 2026

EU AI Act: Neue Transparenzpflicht ab August 2026

Ab 2. August 2026 müssen Unternehmen KI-Systeme transparent kennzeichnen. Für Immobilienbetriebe relevant: KI-Nutzung bei Personalauswahl und Bewerbungen unterliegt strengen Compliance-Anforderungen. Schulungspflichten für KI-nutzende Mitarbeiter bestehen bereits seit Februar 2025; Bußgelder bis 35 Mio. Euro sind möglich.

Frist: 2. August 2026

Immobilienbetriebe müssen prüfen, ob sie KI-Systeme einsetzen (besonders bei HR, Bewerbungsverarbeitung, Stellenanzeigen). KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellen (Schulungen). KI-Systeme kategorisieren nach Risiko. Transparenzpflichten ab 2.8.2026 beachten. Datenschutz und Nicht-Diskriminierung sicherstellen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Jung kauft Alt: KfW erhöht Kredit im August

Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" wird zum 3.8.2026 deutlich verbessert: Förderhöchstbeträge steigen auf bis zu 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro), Darlehenszinsen werden verbessert, und Familien können künftig zwischen Gesamtsanierung oder energetischen Einzelmaßnahmen wählen. Die Sanierungsfrist beträgt 54 Monate ab Förderzusage.

Frist: 3. August 2026

Vermieter und Eigentümer mit minderjährigen Kindern, die Bestandsimmobilien mit niedrigem Energiestandard erwerben möchten, sollten die verbesserten Förderkonditionen prüfen und Anträge ggf. vor dem 3.8.2026 einreichen, um von den neuen Bedingungen zu profitieren. Beachtenswert: Ferienwohnungsvermietung ist nicht förderfähig.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

F 00055_Wohnhaus Pfitznerstraße (zu Stadtratsantrag "Pfitznerstr. 13, Christoph-von-Gluck Platz 33: Wie unterstützt die Stadt die Mieter*innen gegen Capstone?"

Eine Anfrage der Linken Fraktion im Münchner Stadtrat von Juli 2026 behandelt Mietpraktiken des Investors Capstone an zwei Häusern in Milbertshofen: unwirksame Mieterhöhungsschreiben trotz Mietspiegel-Überschreitung, angekündigte Modernisierungen mit Mieterhöhungen und geplante Aufstockung. Die Anfrage wirft Fragen zu Baurecht, Erhaltungssatzung und Verdrängungsschutz auf.

Vermieter und Hausverwalter sollten die Rechtsprechung und Anfragen zu ungerechtfertigten Mieterhöhungen und deren Wirksamkeit unter Berücksichtigung von Mietspiegeln und Kappungsgrenzen verfolgen; Kenntnisnahme von Diskussionen um Modernisierungsumlage und Verdrängungsschutz in Erhaltungssatzungsgebieten.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Amtsblatt_21_online.pdf

München erneuert die Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Vermieter und Eigentümer dürfen Wohnraum nicht zu mehr als 50 % für gewerbliche Zwecke nutzen, nicht länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermieten und nicht über drei Monate leer stehen lassen – Verstöße erfordern eine Genehmigung und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Überprüfen Sie alle vermieteten oder leerstehenden Wohneinheiten im Bestand auf Konformität mit der Satzung: Dokumentieren Sie die aktuelle Nutzung (Wohnzweck vs. gewerbliche Nutzung), erfassen Sie Vermietungszeiträume für Ferienwohnungen (max. 8 Wochen/Jahr), überprüfen Sie Leerstände (max. 3 Monate zulässig) und prüfen Sie, ob für Nutzungsänderungen bereits eine Genehmigung vorliegt. Stellen Sie ggf. vor Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder gewerbliche Nutzung einen Genehmigungsantrag.

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