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Immobilienwirtschaft

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 27. August 2026

Wärmenetzgesetz 2026: Das plant die Bundesregierung

Das neue Wärmenetzgesetz erleichtert Vermietern, Investitionskosten für Heizungsumstellungen auf Fernwärme auf Mieter umzulegen – begrenzt auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Parallel wird die Preistransparenz und Preisaufsicht für Wärmeversorger gestärkt, und Kunden erhalten Leistungsanpassungs- und eingeschränkte Kündigungsrechte. Das Gesetz befindet sich noch in der Entwurfsphase nach dem Kabinettsbeschluss vom 26.8.2026.

Vermieter sollten ihre Mietverträge und Nebenkostenabrechnungsrichtlinien prüfen und aktualisieren, um die neuen Umlageregelungen korrekt abzubilden, sobald das Wärmenetzgesetz in Kraft tritt. Besondere Aufmerksamkeit auf die 50-Cent-Obergrenze pro Quadratmeter bei Fernwärmewechseln legen und dokumentieren.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) regelt die Förderung von Heizungsaustausch, Wärmepumpen und energetischen Sanierungsmaßnahmen mit gestaffelte Bonussätzen bis Januar 2028. Für Kälte-Klimafachbetriebe ist insbesondere die Förderung von Wärmepumpen relevant, für Immobilieneigentümer (Vermieter und WEG-Verwalter) die gesamte Sanierungsförderung. Ab August 2028 entfällt der Austauschbonus vollständig.

Frist: 1. August 2028

Förderfähige Maßnahmen vor Vorhabenbeginn beim BAFA oder der KfW anmelden; Anträge vor 1. August 2028 stellen, um von den auslaufenden Bonussätzen zu profitieren. Für Wärmepumpeninstallationen: Lieferungs- oder Leistungsverträge mit Förderbezug abschließen und Nachweise beibringen. Beachtung der Kumulierungsgrenzen (max. 60 % öffentliche Förderung, für kommunale Antragsteller bis 90 %) bei Kombination mit anderen Fördermitteln.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Bundesanzeiger veröffentlicht technische Anforderungen und Nachweispflichten für verschiedene geförderte Maßnahmen zur Energieeffizienz. Besonders relevant für Kältebetriebe: Ab 1. Januar 2030 werden nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert; bis dahin ist dies empfohlen. Für Wärmepumpen und Biomasseanlagen gelten umfangreiche Effizienz- und Emissionsstandards mit hydraulischem Abgleich und Messverpflichtungen.

Frist: 1. January 2030

Kältebetriebe sollten ihre Verkaufs- und Planungstrategie überprüfen und ab Januar 2030 nur noch natürliche Kältemittel in geförderten Anlagen einsetzen. Installateure von Heizungs- und Kälteanlagen müssen die geltenden Messverpflichtungen, hydraulischen Abgleiche und Effizienzstandards einkalkulieren – insbesondere den neuen Staubemissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ ab 1. Oktober 2027 für Biomasseanlagen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 24. August 2026

Entsiegelung: Frankfurter Initiative plant Bürgerbegehren

Frankfurt hat die Freiraumsatzung „Freiraum und Klima" erlassen, die seit Mai 2023 für Neubauten und Umbauten verbindlich ist. Höfe, Fassaden und Dächer müssen begrünt werden, Schottergärten sind verboten; Verstöße kosten bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Darüber hinaus plant eine Initiative ein Bürgerbegehren zur Entsiegelung der Innenstadt.

Planer und Projektentwickler: Projekte ab Mai 2023 auf Konformität mit Freiraumsatzung überprüfen (Mindestbepflanzung, Entsiegelung, Schottergartverbot); Bestandsgebäude sind nicht betroffen. Immobilieneigentümer sollten Bestandsgebäude vorerst nicht umgestalten – die Satzung gilt hier nicht.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 21. August 2026

Jahressteuergesetz 2026: Was sich für Immobilieneigentümer ändert

Das Jahressteuergesetz 2026 konkretisiert die Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken in Grund/Boden und Gebäude – mit Auswirkungen auf die Gebäude-Abschreibung (AfA) für Vermieter und Eigentümer. Die Regelung gilt ab dem Tag nach Verkündung für alle Kaufverträge, die danach abgeschlossen werden. Zusätzlich werden die Erbschaftsteuer-Stundung bei Wohnimmobilien und verschiedene Gebühren neu gestaltet.

Vermieter und Immobilieneigentümer, die Immobilien mit Gewinnabsicht halten: Nach Inkrafttreten des JStG 2026 Kaufpreisaufteilung für neue Grundstückerwerbe nach der neuen Formel in § 6f EStG vornehmen (oder eine Arbeitshilfe des BMF nutzen); bei bisherigen Erwerbsvorgängen Neuberechnung der AfA-Basis prüfen. Wohnungsunternehmen: Sonderabschreibungs-Regelung nach § 7a Abs. 9 EStG (ab VZ 2023 rückwirkend) für Mietwohnungsneubau überprüfen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 21. August 2026

Wärmewende gefährdet bezahlbares Wohnen

Der Text behandelt die finanzielle Belastung von Wohnungsunternehmen durch die Wärmewende, insbesondere gestiegene CO2-Kosten und veränderte Förderbedingungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21.7.2026 gravierend verschärft: Bei Einzelmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern sank die förderfähige Kostenbasis um etwa 58 Prozent. Vermieter und Verwalter müssen mit deutlich höheren Heizkostenumlage rechnen und sind gefordert, neue Abrechnungs- und Nachweispflichten zu erfüllen.

Frist: 21. July 2026

Prüfung laufender BEG-Anträge und Modernisierungsplanungen auf die geänderten Förderkonditionen vom 21.7.2026; Überprüfung von Kostenneutralitätsrechnungen bei Fernwärmeinvestitionen; Bewertung der Umlagebarkeit von CO2-Kosten in Nebenkostenabrechnungen; Überprüfung der Praktikabilität neuer Nachweispflichten für Heizungsumlagungen und Haftungsrisiken.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 20. August 2026

EU AI Act beendet die Narrenfreiheit

Der EU AI Act verpflichtet Immobilienunternehmen zur Bestandsaufnahme, Risikobewertung und Governance bei KI-Systemen, die sie einsetzen oder über Drittanwendungen erhalten. Hochrisiko-Systeme wie automatische Mieterauswahl oder Bonitätsprüfung unterliegen strengeren Anforderungen; Verstöße können mit bis zu 35 Millionen Euro geahndet werden. Die meisten Unternehmen haben bislang keine vollständige Übersicht über ihre KI-Nutzung.

Vollständigen Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme erstellen (Software, Module, Chatbots, automatische Prozesse). Governance-Struktur auf Vorstandsebene etablieren mit Verantwortlichkeiten, Risikomanagement-Prozessen und technischer Dokumentation, besonders für Hochrisiko-Systeme (Mieterauswahl, Bonitätsprüfung, Gebäudezutritt). Compliance-Maßnahmen nicht nur operativ, sondern strategisch verankern.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 20. August 2026

Hanel-Torsch: „Gebäudepickerl“ - Wiener Altbau durch verpflichtendes Bauwerksbuch langfristig abgesichert

Wien führt eine Bauwerksbuch-Pflicht für Altbauten ein. Eigentümer von Gebäuden vor 1919 müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch erstellen und registrieren lassen; für Gebäude von 1919–1945 gilt die Frist bis Ende 2030. Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand von Bauteilen und dient der Planung von Instandhaltungen und Sanierungen.

Frist: 31. December 2027

Eigentümer von vor 1919 errichteten Gebäuden: Bauwerksbuch bis 31.12.2027 von qualifizierter Person (Ziviltechniker, Baumeister oder beeideter Sachverständiger) erstellen lassen und Bestätigung über Erstellung sowie Erstprüfung im Datenportal der Wiener Baupolizei (MA 37) registrieren. Eigentümer von Gebäuden 1919–1945: Bauwerksbuch bis 31.12.2030 erstellen und registrieren.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 18. August 2026

Dämpfer für das Ehrenamt: Der Verwaltungsbeirat handelt grob fahrlässig, wenn er die Kontoauszüge des Rücklagenkontos nicht prüft

Das OLG München entschied, dass Verwaltungsbeiräte einer WEG grob fahrlässig handeln, wenn sie bei der Belegprüfung nicht alle Konten (insbesondere Rücklagenkonten) kontrollieren. Die Unterschlagung eines Verwaltungskontos während der Prüfung führte zur Anrechnung groben Fahrlässigkeit, womit eine 38.000-Euro-Forderung wegen Verjährung erlosch. Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer müssen sicherstellen, dass Beiräte alle Konten vollständig prüfen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Verwaltungsbeiräte (ehrenamtlich oder hauptamtlich): Bei der jährlichen Belegprüfung systematisch alle Konten der GdWE (Girokonto, Geldmarktkonten, Rücklagenkonten) überprüfen und fehlende Kontoauszüge einfordern. Verwalter: GdWE zeitnah über Unregelmäßigkeiten informieren und Verjährungsrisiken transparent kommunizieren. Eigentümerversammlung: Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiratsmitglieder auf Kosten der Gemeinschaft beschließen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 13. August 2026

GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt

Die GEIG-Novelle verschärft ab 1.1.2027 die Anforderungen für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Hausverwalter und Eigentümer müssen nun bei Neubauten und Renovierungen deutlich höhere Anteile der Stellplätze mit Vorverkabelung ausstatten und intelligentes Laden unterstützen. Die Ausnahmeschwelle steigt von 7 % auf 10 % der Gesamtgebäudekosten; für Gebäude mit Bauanträgen bis 31.12.2026 gilt noch die alte Fassung.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie alle laufenden Bauprojekte und Renovierungsvorhaben auf deren geplanten Baubeginn: Ist der Bauantrag bis 31.12.2026 einzureichen, gelten noch die alten Anforderungen des GEIG 2021; ab 1.1.2027 greifen die neuen Pflichten mit erhöhten Vorkabelungs- und Ladeinfrastruktur-Quoten. Überprüfen Sie bei Bestandsgebäuden ab 20 Stellplätzen die Verpflichtung zur Nachrüstung (1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze oder 50 % Leitungsinfrastruktur). Nutzen Sie die Antragsfrist bis 10.11.2026 für das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 10. August 2026

Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Energieausweise: Vermietung von Wohnungen ist neu mit Energieausweis-Vorlage bei Mietvertragsverlängerungen verbunden; größere Renovierungen (über ein Viertel der Gebäudehülle oder des Werts) erfordern ebenfalls einen Ausweis. Die neuen Ausweise müssen erweiterte Pflichtangaben enthalten und ab 1.1.2027 digital und maschinenlesbar sein. Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Frist: 1. January 2027

Vor 1.1.2027: Alle ab diesem Datum neu erstellten Energieausweise müssen den Anforderungen des GModG §§ 79-88c entsprechen. Vermieter müssen ab 1.1.2027 bei Mietvertragsverlängerungen einen gültigen Energieausweis vorhalten. Makler müssen Ausstellungsdatum in kommerziellen Anzeigen angeben und digitale Ausweise zum Standard machen. Eigentumsvorlagen ändern sich: Vor 2027 ausgestellte Ausweise müssen künftig den Rechtsstand in der Kopfzeile ausweisen (sofern nach 1.11.2020 erstellt).

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 6. August 2026

Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Neue Nichtwohngebäude über 250 m² müssen ab 1.1.2027 Solaranlagen haben, ab 2028 folgen Bestandsgebäude nach Größe und Art, ab 2030 auch Wohngebäude. Ausnahmen existieren, wenn Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie ab sofort für jeden Neu- oder Umbau von Nichtwohngebäuden über 250 m² (ab 2027) oder von Wohngebäuden (ab 2030), ob eine Solarpflicht greift. Dokumentieren Sie für Bestandsgebäude Größe und Nutzungstyp; bei geplanten Modernisierungen prüfen Sie, ob Änderungen nach § 36 GModG eine Solarpflicht auslösen. Prüfen Sie Ausnahmegründe (technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar) und halten Sie diese dokumentiert.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. August 2026

CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt ab 29.7.2026 die Heizungstechnik neu und ändert die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern. Ab 1.1.2028 müssen Vermieter, die eine neue Gasheizung oder ähnliche Anlage einbauen, die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten mit dem Mieter teilen – statt bisher gestaffelt nach Energieeffizienzklasse. Eine Härtefallregelung für Kleinvermieter mit bis zu 6 Wohnungen ist unter fünf Bedingungen möglich.

Frist: 1. January 2028

Vermieter müssen überprüfen, ob und wann sie neue Heizungsanlagen einbauen möchten, da die hälftige Kostenteilung bei Gasnetzentgelte und CO2 ab 1.1.2028 greift. Informationspflichten gegenüber Mietern sind zu beachten (Textform), insbesondere bei Inanspruchnahme der Härtefallregelung oder bei Mietern mit Selbstversorgung. Dokumentation der Voraussetzungen für Härtefallregelung empfohlen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 31. July 2026

EU AI Act: Neue Transparenzpflicht ab August 2026

Ab 2. August 2026 müssen Unternehmen KI-Systeme transparent kennzeichnen. Für Immobilienbetriebe relevant: KI-Nutzung bei Personalauswahl und Bewerbungen unterliegt strengen Compliance-Anforderungen. Schulungspflichten für KI-nutzende Mitarbeiter bestehen bereits seit Februar 2025; Bußgelder bis 35 Mio. Euro sind möglich.

Frist: 2. August 2026

Immobilienbetriebe müssen prüfen, ob sie KI-Systeme einsetzen (besonders bei HR, Bewerbungsverarbeitung, Stellenanzeigen). KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellen (Schulungen). KI-Systeme kategorisieren nach Risiko. Transparenzpflichten ab 2.8.2026 beachten. Datenschutz und Nicht-Diskriminierung sicherstellen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Amtsblatt_21_online.pdf

München erneuert die Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Vermieter und Eigentümer dürfen Wohnraum nicht zu mehr als 50 % für gewerbliche Zwecke nutzen, nicht länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermieten und nicht über drei Monate leer stehen lassen – Verstöße erfordern eine Genehmigung und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Überprüfen Sie alle vermieteten oder leerstehenden Wohneinheiten im Bestand auf Konformität mit der Satzung: Dokumentieren Sie die aktuelle Nutzung (Wohnzweck vs. gewerbliche Nutzung), erfassen Sie Vermietungszeiträume für Ferienwohnungen (max. 8 Wochen/Jahr), überprüfen Sie Leerstände (max. 3 Monate zulässig) und prüfen Sie, ob für Nutzungsänderungen bereits eine Genehmigung vorliegt. Stellen Sie ggf. vor Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder gewerbliche Nutzung einen Genehmigungsantrag.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Amtsblatt_21_online.pdf

München führt eine Registrierungspflicht für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Online-Plattformen ein. Vermieter müssen ihre Einheiten vor dem Angebot über eine Online-Plattform registrieren und die erhaltene Registrierungsnummer angeben. Verstöße gegen die Registrierungs- und Anzeigepflichten können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.

Vermieter müssen vor dem Angebot von Wohnungen zur kurzfristigen Vermietung (bis 6 Monate) über Online-Plattformen ein Registrierungsverfahren über die Website der Landeshauptstadt München durchführen und die erhaltene Registrierungsnummer auf der Plattform angeben (§ 5a Abs. 3 und 4). Überprüfen Sie, welche Ihrer Vermietungen unter die Kurzfristiges-Vermietungs-Definition fallen (regelmäßig oder vorübergehend für bis zu sechs Monate gegen Entgelt) und registrieren Sie diese entsprechend.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

F 00055_Wohnhaus Pfitznerstraße (zu Stadtratsantrag "Pfitznerstr. 13, Christoph-von-Gluck Platz 33: Wie unterstützt die Stadt die Mieter*innen gegen Capstone?"

Eine Anfrage der Linken Fraktion im Münchner Stadtrat von Juli 2026 behandelt Mietpraktiken des Investors Capstone an zwei Häusern in Milbertshofen: unwirksame Mieterhöhungsschreiben trotz Mietspiegel-Überschreitung, angekündigte Modernisierungen mit Mieterhöhungen und geplante Aufstockung. Die Anfrage wirft Fragen zu Baurecht, Erhaltungssatzung und Verdrängungsschutz auf.

Vermieter und Hausverwalter sollten die Rechtsprechung und Anfragen zu ungerechtfertigten Mieterhöhungen und deren Wirksamkeit unter Berücksichtigung von Mietspiegeln und Kappungsgrenzen verfolgen; Kenntnisnahme von Diskussionen um Modernisierungsumlage und Verdrängungsschutz in Erhaltungssatzungsgebieten.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Jung kauft Alt: KfW erhöht Kredit im August

Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" wird zum 3.8.2026 deutlich verbessert: Förderhöchstbeträge steigen auf bis zu 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro), Darlehenszinsen werden verbessert, und Familien können künftig zwischen Gesamtsanierung oder energetischen Einzelmaßnahmen wählen. Die Sanierungsfrist beträgt 54 Monate ab Förderzusage.

Frist: 3. August 2026

Vermieter und Eigentümer mit minderjährigen Kindern, die Bestandsimmobilien mit niedrigem Energiestandard erwerben möchten, sollten die verbesserten Förderkonditionen prüfen und Anträge ggf. vor dem 3.8.2026 einreichen, um von den neuen Bedingungen zu profitieren. Beachtenswert: Ferienwohnungsvermietung ist nicht förderfähig.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 29. July 2026

Grüne wollen Eigenbedarfskündigung einschränken

Der Bundestag behandelt am 9.7.2026 eine Mietrechtsnovelle mit Plänen zur Einschränkung der Eigenbedarfskündigung. Die Grünen fordern, Eigenbedarf-Kündigungen nach Mietpreisbremsen-Verstößen um fünf Jahre zu sperren und die Kündigungsfrist in angespannten Märkten zu verlängern. Das Verfahren wird zur weiteren Beratung an Ausschüsse überwiesen.

Private Vermieter sollten die Entwicklungen der Mietrechtsreform 2026 im parlamentarischen Verfahren beobachten und ihre Kündigungsstrategien überprüfen. Eine potenzielle Sperrfrist nach Mietpreisbremsen-Verstößen und verlängerte Kündigungsfristen würden die Handlungsspielräume deutlich einengen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 27. July 2026

Sonnenschutz und Stadtbild: Wien setzt auf Hitzeschutz mit Blick auf die Fassaden

Wien veröffentlicht einen Leitfaden zum außenliegenden Sonnenschutz an Gebäudefassaden und nennt besondere Anforderungen für Schutzzonen: Für die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen in diesen Bereichen ist eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei erforderlich. Das Dokument bietet Orientierung für Eigentümer, Planer und Verwalter bei der Auswahl und Gestaltung von Sonnenschutzsystemen.

Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen in Wien, die außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden in Schutzzonen anbringen möchten, müssen eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei einreichen. Der Sonnenschutz muss architektonisch auf die Fassade abgestimmt werden.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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