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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu ausgestaltet und erweitert ab dem 27. August 2026. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und andere erneuerbare Heizungen werden gefördert; ab dem ersten Quartal 2027 entfällt die Förderung für Heizungsersatz in bereits versorgten Gebäuden (ausgenommen bivalente Systeme). Handwerksbetriebe (Kälteanlagenbauer mit Wärmepumpenkompetenz) und Gebäudeeigentümer/Vermieter können von erweiterten Fördersätzen und Anreizen für energetische Sanierungen profitieren.

Frist: 31. March 2027

Betriebe prüfen, ob sie als antragsberechtigte Investoren fungieren oder als Handwerker Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen erbringen; bei Wärmepumpeninstallationen prüfen, ob ab Q1 2027 eine bereits vorhandene Heizung vorhanden ist (Ausnahme: bivalente Systeme). Gebäudeeigentümer und Vermieter sollten bestehende Förderzusagen mit Datum vom 17.08.2026 überprüfen und Anträge vor dem Q1-2027-Stichtag einreichen, falls eine Umrüstung geplant ist.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen (BEG) regelt Zuschusshöhen und Höchstgrenzen für Wärmeerzeuger, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt bis zu 30 %, die Höchstgrenze für Wärmeerzeugung sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro bei Wohngebäuden und zwischen 1 und 3 Euro pro Quadratmeter bei Nichtwohngebäuden.

Frist: 1. February 2027

Antragsteller sollten die sinkenden Förderbeträge und Höchstgrenzen im Förderkalender beachten. Wer eine Wärmepumpe, Heizungserneuerung oder energetische Sanierung plant, sollte vor 1. Februar 2027 einen Antrag stellen, um höhere Fördersätze und Höchstgrenzen zu nutzen. Konkret: Höchstgrenze für Wärmeerzeugung sinkt von 28.000 Euro (bis 31.1.2027) auf 27.250 Euro (ab 1.2.2027).

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 27. August 2026

Wärmenetzgesetz 2026: Das plant die Bundesregierung

Das neue Wärmenetzgesetz erleichtert Vermietern, Investitionskosten für Heizungsumstellungen auf Fernwärme auf Mieter umzulegen – begrenzt auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Parallel wird die Preistransparenz und Preisaufsicht für Wärmeversorger gestärkt, und Kunden erhalten Leistungsanpassungs- und eingeschränkte Kündigungsrechte. Das Gesetz befindet sich noch in der Entwurfsphase nach dem Kabinettsbeschluss vom 26.8.2026.

Vermieter sollten ihre Mietverträge und Nebenkostenabrechnungsrichtlinien prüfen und aktualisieren, um die neuen Umlageregelungen korrekt abzubilden, sobald das Wärmenetzgesetz in Kraft tritt. Besondere Aufmerksamkeit auf die 50-Cent-Obergrenze pro Quadratmeter bei Fernwärmewechseln legen und dokumentieren.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Text definiert technische Mindestanforderungen und Nachweispflichten für die KfW-Förderung von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen (BEG EM). Betriebe, die solche Maßnahmen durchführen oder planen, müssen Energieeffizienz-Experten einbinden und spezifische Dokumentationen (Bestätigung zum Antrag, Technischer Projektnachweis) einreichen. Die Anforderungen betreffen Einzelraumheizgeräte, Strahlungsheizungen, Heizungsoptimierungen und Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden.

Für Fachunternehmer und Energieeffizienz-Experten in Kälte-Klima und Immobilien: Bestätigung zum Antrag (BzA) und Technische Projektbeschreibung (TPB) ausfüllen und den geforderten Nachweisen (Herstellernachweise, Fachunternehmererklärungen, hydraulischer Abgleich nach VdZ-Formular, ggf. Energieberatungsbericht) beilegen. Nach Baumaßnahme: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und Rechnungen einreichen. Alle Dokumentation zwei Jahre aufbewahren.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Bundesanzeiger veröffentlicht technische Anforderungen und Nachweispflichten für verschiedene geförderte Maßnahmen zur Energieeffizienz. Besonders relevant für Kältebetriebe: Ab 1. Januar 2030 werden nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert; bis dahin ist dies empfohlen. Für Wärmepumpen und Biomasseanlagen gelten umfangreiche Effizienz- und Emissionsstandards mit hydraulischem Abgleich und Messverpflichtungen.

Frist: 1. January 2030

Kältebetriebe sollten ihre Verkaufs- und Planungstrategie überprüfen und ab Januar 2030 nur noch natürliche Kältemittel in geförderten Anlagen einsetzen. Installateure von Heizungs- und Kälteanlagen müssen die geltenden Messverpflichtungen, hydraulischen Abgleiche und Effizienzstandards einkalkulieren – insbesondere den neuen Staubemissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ ab 1. Oktober 2027 für Biomasseanlagen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Text regelt technische Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Brennstoffzellen und andere Heizanlagen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (wie R290, R717, R744) gefördert; ab 1. Juli 2027 müssen neu eingebaute Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle nach Code-of-Conduct-Standard aufweisen. Für Kältebetriebe und Immobilienbesitzer gelten damit neue technische und dokumentarische Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen.

Frist: 1. January 2028

Wärmepumpeninstallationen vor 1. Januar 2028 auf Kältemitteltyp überprüfen und künftig nur noch natürliche Kältemittel (R290, R600a, R1270, R717, R718, R744) einplanen. Ab 1. Juli 2027 bei Neu-Einbau digitale Schnittstellen nach EEBUS (VDE-AR-E 2829-6) oder gleichwertiger Norm verbauen und intelligente Messsysteme mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber beantragen. Alle technischen Nachweise (Energieeffizienz, Prüfzertifikate, Herstellernachweise) vor Antragsstellung bereitstellen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wird zum 17. August 2026 neu aufgelegt mit verstärkter sozialer Ausrichtung, einkommensabhängiger Differenzierung und erstmalig einem Familienzuschlag für Heizungstausch. Besonders niedrige Einkommen werden stärker unterstützt, ein Wertschöpfungs-Bonus soll Wärmepumpen mit Ursprung in der EU fördern. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 21. Dezember 2023 und regelt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Förderanträge nach alter Fassung (21.12.2023) prüfen und ggf. neu strukturieren; bei Wärmepumpen-Projekten die neuen Bedingungen zu Wertschöpfungs-Bonus und Effizienzanforderungen einarbeiten; Energieeffizienz-Experten (BAFA-Expertenliste) aktualisieren; Heizungstausch-Planung an neue Einkommensgruppen und Familienzuschlag anpassen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt ab 21. Juli 2026 bis 31. Dezember 2030. Sie enthält präzise technische Mindestanforderungen für Gebäudedämmung, Fenster, Lüftungsanlagen und Klimatechnik mit definierten U-Wert-Grenzwerten und Effizienzklassen. Anlagenbauer und Immobilieneigentümer müssen die neuen Anforderungen bei Modernisierungen beachten, um Fördermittel zu erhalten.

Frist: 21. July 2026

Überprüfen Sie Ihre Angebote und Leistungsverzeichnisse für Lüftungs-, Klima- und Wärmerückgewinnungsanlagen gegen die neuen Mindestanforderungen (z. B. Pel,Vent-Werte, Wärmebereitstellungsgrad ηWBG, DIN-Normen). Aktualisieren Sie Ihre Fachunternehmererklärungen und Herstellernachweise bis 21. Juli 2026. Bei geplanten Sanierungen prüfen Sie die neuen U-Wert-Limits für Außenwände (0,20 W/m²K), Fenster (0,95 W/m²K) und andere Bauteile.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 24. August 2026

Entsiegelung: Frankfurter Initiative plant Bürgerbegehren

Frankfurt hat die Freiraumsatzung „Freiraum und Klima" erlassen, die seit Mai 2023 für Neubauten und Umbauten verbindlich ist. Höfe, Fassaden und Dächer müssen begrünt werden, Schottergärten sind verboten; Verstöße kosten bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Darüber hinaus plant eine Initiative ein Bürgerbegehren zur Entsiegelung der Innenstadt.

Planer und Projektentwickler: Projekte ab Mai 2023 auf Konformität mit Freiraumsatzung überprüfen (Mindestbepflanzung, Entsiegelung, Schottergartverbot); Bestandsgebäude sind nicht betroffen. Immobilieneigentümer sollten Bestandsgebäude vorerst nicht umgestalten – die Satzung gilt hier nicht.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 21. August 2026

Jahressteuergesetz 2026: Was sich für Immobilieneigentümer ändert

Das Jahressteuergesetz 2026 konkretisiert die Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken in Grund/Boden und Gebäude – mit Auswirkungen auf die Gebäude-Abschreibung (AfA) für Vermieter und Eigentümer. Die Regelung gilt ab dem Tag nach Verkündung für alle Kaufverträge, die danach abgeschlossen werden. Zusätzlich werden die Erbschaftsteuer-Stundung bei Wohnimmobilien und verschiedene Gebühren neu gestaltet.

Vermieter und Immobilieneigentümer, die Immobilien mit Gewinnabsicht halten: Nach Inkrafttreten des JStG 2026 Kaufpreisaufteilung für neue Grundstückerwerbe nach der neuen Formel in § 6f EStG vornehmen (oder eine Arbeitshilfe des BMF nutzen); bei bisherigen Erwerbsvorgängen Neuberechnung der AfA-Basis prüfen. Wohnungsunternehmen: Sonderabschreibungs-Regelung nach § 7a Abs. 9 EStG (ab VZ 2023 rückwirkend) für Mietwohnungsneubau überprüfen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 21. August 2026

Wärmewende gefährdet bezahlbares Wohnen

Der Text behandelt die finanzielle Belastung von Wohnungsunternehmen durch die Wärmewende, insbesondere gestiegene CO2-Kosten und veränderte Förderbedingungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21.7.2026 gravierend verschärft: Bei Einzelmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern sank die förderfähige Kostenbasis um etwa 58 Prozent. Vermieter und Verwalter müssen mit deutlich höheren Heizkostenumlage rechnen und sind gefordert, neue Abrechnungs- und Nachweispflichten zu erfüllen.

Frist: 21. July 2026

Prüfung laufender BEG-Anträge und Modernisierungsplanungen auf die geänderten Förderkonditionen vom 21.7.2026; Überprüfung von Kostenneutralitätsrechnungen bei Fernwärmeinvestitionen; Bewertung der Umlagebarkeit von CO2-Kosten in Nebenkostenabrechnungen; Überprüfung der Praktikabilität neuer Nachweispflichten für Heizungsumlagungen und Haftungsrisiken.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 20. August 2026

EU AI Act beendet die Narrenfreiheit

Der EU AI Act verpflichtet Immobilienunternehmen zur Bestandsaufnahme, Risikobewertung und Governance bei KI-Systemen, die sie einsetzen oder über Drittanwendungen erhalten. Hochrisiko-Systeme wie automatische Mieterauswahl oder Bonitätsprüfung unterliegen strengeren Anforderungen; Verstöße können mit bis zu 35 Millionen Euro geahndet werden. Die meisten Unternehmen haben bislang keine vollständige Übersicht über ihre KI-Nutzung.

Vollständigen Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme erstellen (Software, Module, Chatbots, automatische Prozesse). Governance-Struktur auf Vorstandsebene etablieren mit Verantwortlichkeiten, Risikomanagement-Prozessen und technischer Dokumentation, besonders für Hochrisiko-Systeme (Mieterauswahl, Bonitätsprüfung, Gebäudezutritt). Compliance-Maßnahmen nicht nur operativ, sondern strategisch verankern.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 20. August 2026

Hanel-Torsch: „Gebäudepickerl“ - Wiener Altbau durch verpflichtendes Bauwerksbuch langfristig abgesichert

Wien führt eine Bauwerksbuch-Pflicht für Altbauten ein. Eigentümer von Gebäuden vor 1919 müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch erstellen und registrieren lassen; für Gebäude von 1919–1945 gilt die Frist bis Ende 2030. Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand von Bauteilen und dient der Planung von Instandhaltungen und Sanierungen.

Frist: 31. December 2027

Eigentümer von vor 1919 errichteten Gebäuden: Bauwerksbuch bis 31.12.2027 von qualifizierter Person (Ziviltechniker, Baumeister oder beeideter Sachverständiger) erstellen lassen und Bestätigung über Erstellung sowie Erstprüfung im Datenportal der Wiener Baupolizei (MA 37) registrieren. Eigentümer von Gebäuden 1919–1945: Bauwerksbuch bis 31.12.2030 erstellen und registrieren.

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 18. August 2026

Dämpfer für das Ehrenamt: Der Verwaltungsbeirat handelt grob fahrlässig, wenn er die Kontoauszüge des Rücklagenkontos nicht prüft

Das OLG München entschied, dass Verwaltungsbeiräte einer WEG grob fahrlässig handeln, wenn sie bei der Belegprüfung nicht alle Konten (insbesondere Rücklagenkonten) kontrollieren. Die Unterschlagung eines Verwaltungskontos während der Prüfung führte zur Anrechnung groben Fahrlässigkeit, womit eine 38.000-Euro-Forderung wegen Verjährung erlosch. Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer müssen sicherstellen, dass Beiräte alle Konten vollständig prüfen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Verwaltungsbeiräte (ehrenamtlich oder hauptamtlich): Bei der jährlichen Belegprüfung systematisch alle Konten der GdWE (Girokonto, Geldmarktkonten, Rücklagenkonten) überprüfen und fehlende Kontoauszüge einfordern. Verwalter: GdWE zeitnah über Unregelmäßigkeiten informieren und Verjährungsrisiken transparent kommunizieren. Eigentümerversammlung: Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiratsmitglieder auf Kosten der Gemeinschaft beschließen.

VDIV · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 14. August 2026

abl_2026_34_2213_2252_online.pdf

Das Berliner Bezirksamt Neukölln ordnet Maßnahmen zur Rattenbekämpfung am Hermannplatz an. Betriebe, die dort Lebensmittel lagern oder verarbeiten (insbesondere Marktstandbetreiber), müssen Lebensmittel vor Rattenzugriff schützen und Abfälle in geschlossenen Behältnissen lagern. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden; die Regelung gilt bis 30. Juni 2027.

Frist: 30. June 2027

Marktstandbetreiber und Catering-Betriebe am Hermannplatz müssen überprüfen, ob ihre Lebensmittellagerung und Abfallwirtschaft die Anforderungen erfüllen: Lebensmittel müssen unzugänglich für Ratten gelagert sein, Abfallbehältnisse müssen geschlossen sein. Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation empfohlen.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 13. August 2026

GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt

Die GEIG-Novelle verschärft ab 1.1.2027 die Anforderungen für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Hausverwalter und Eigentümer müssen nun bei Neubauten und Renovierungen deutlich höhere Anteile der Stellplätze mit Vorverkabelung ausstatten und intelligentes Laden unterstützen. Die Ausnahmeschwelle steigt von 7 % auf 10 % der Gesamtgebäudekosten; für Gebäude mit Bauanträgen bis 31.12.2026 gilt noch die alte Fassung.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie alle laufenden Bauprojekte und Renovierungsvorhaben auf deren geplanten Baubeginn: Ist der Bauantrag bis 31.12.2026 einzureichen, gelten noch die alten Anforderungen des GEIG 2021; ab 1.1.2027 greifen die neuen Pflichten mit erhöhten Vorkabelungs- und Ladeinfrastruktur-Quoten. Überprüfen Sie bei Bestandsgebäuden ab 20 Stellplätzen die Verpflichtung zur Nachrüstung (1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze oder 50 % Leitungsinfrastruktur). Nutzen Sie die Antragsfrist bis 10.11.2026 für das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

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Handlungsbedarf Kälte- & Klimatechnik 10. August 2026

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Ein neuer Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt regelt die Ausbildungsvergütung und Arbeitsbedingungen für Auszubildende. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. Januar 2027 im ersten Lehrjahr auf 1.185,00 Euro, im zweiten auf 1.245,00 Euro und im dritten auf 1.345,00 Euro monatlich.

Frist: 1. January 2027

Lohnlisten und Ausbildungsverträge zum 1. Januar 2027 überprüfen und anpassen; sicherstellen, dass die neuen Vergütungssätze gemäß § 4 ab 01.01.2027 gezahlt werden; bei Überstundenvergütung ab 529 Stunden im Dreimonatszeitraum die Auszahlung nach Entgeltgruppe 1 prüfen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 10.08.2026 B6 · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 10. August 2026

Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Energieausweise: Vermietung von Wohnungen ist neu mit Energieausweis-Vorlage bei Mietvertragsverlängerungen verbunden; größere Renovierungen (über ein Viertel der Gebäudehülle oder des Werts) erfordern ebenfalls einen Ausweis. Die neuen Ausweise müssen erweiterte Pflichtangaben enthalten und ab 1.1.2027 digital und maschinenlesbar sein. Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Frist: 1. January 2027

Vor 1.1.2027: Alle ab diesem Datum neu erstellten Energieausweise müssen den Anforderungen des GModG §§ 79-88c entsprechen. Vermieter müssen ab 1.1.2027 bei Mietvertragsverlängerungen einen gültigen Energieausweis vorhalten. Makler müssen Ausstellungsdatum in kommerziellen Anzeigen angeben und digitale Ausweise zum Standard machen. Eigentumsvorlagen ändern sich: Vor 2027 ausgestellte Ausweise müssen künftig den Rechtsstand in der Kopfzeile ausweisen (sofern nach 1.11.2020 erstellt).

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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 6. August 2026

Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Neue Nichtwohngebäude über 250 m² müssen ab 1.1.2027 Solaranlagen haben, ab 2028 folgen Bestandsgebäude nach Größe und Art, ab 2030 auch Wohngebäude. Ausnahmen existieren, wenn Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

Frist: 1. January 2027

Prüfen Sie ab sofort für jeden Neu- oder Umbau von Nichtwohngebäuden über 250 m² (ab 2027) oder von Wohngebäuden (ab 2030), ob eine Solarpflicht greift. Dokumentieren Sie für Bestandsgebäude Größe und Nutzungstyp; bei geplanten Modernisierungen prüfen Sie, ob Änderungen nach § 36 GModG eine Solarpflicht auslösen. Prüfen Sie Ausnahmegründe (technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar) und halten Sie diese dokumentiert.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 6. August 2026

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Das Deutsche Lebensmittelbuch wurde bei den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse angepasst. Konkret wurden die Anforderungen an Zutaten (Aufgüsse, Soßen, Cremes), tiefgefrorene Fischerzeugnisse in Panade oder Backteig sowie deren Bezeichnung neu definiert. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und müssen von allen Betrieben beachtet werden, die Fischerzeugnisse herstellen oder ausgeben.

Überprüfen Sie Ihre Speisekarten, Rezepturen und Produktbezeichnungen für Fischerzeugnisse auf Konformität mit den neuen Leitsätzen. Besonders bei panieren oder im Backteig zubereiteten Fischgerichten sowie bei Saucen und Marinaden müssen die neuen Mindestanteile und Bezeichnungsvorgaben beachtet werden (z. B. Mindestfischanteil 65 % für Fischstäbchen und panierte Filets, 50 % für Backfisch und Fisch mit Auflage).

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 06.08.2026 B1 · Details →

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